Norm
AO §3Rechtssatz
Wenn im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz noch kein rechtskräftig bestätigter Ausgleich vorliegt, ist das Urteil gegen den Ausgleichsschuldner ohne Rücksicht auf das Ausgleichsverfahren zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0051437Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010