Norm
UrhG §78Rechtssatz
Die berechtigten Interessen des Abgebildeten werden verletzt, wenn er auf erniedrigende Art abgebildet wird. Die Abbildung eines in wegen Mordes Angeklagten in Handschellen muss nicht in diesem Sinn erniedrigend wirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113494Im RIS seit
02.06.2000Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017