Begründung: Die beiden Minderjährigen entstammen der 1981 geschiedenen Ehe ihres Vaters mit Elisabeth, wiederverehelichte B*****; obsorgeberechtigt ist der Vater. Die Mutter ist den beiden Minderjährigen gegenüber seit 6.3.1979 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je S 800,-- verpflichtet. Der zweiten Ehe der Mutter entstammen zwei am 27.10.1979 und am 2.10.1981 geborene Kinder, die von der Mutter im gemeinsamen Haushalt ihrer Eltern betreut werden. Am 9.10.1987 beantragte der ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der am 17.Mai 1955 geborenen Antragstellerin und dem am 11.November 1950 geborenen Antragsgegner am 12.Februar 1972 geschlossene Ehe wurde am 23.September 1988 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners gemäß § 49 EheG geschieden. Aus der Ehe stammen die Kinder Sybille, geboren am 5.Juli 1972, Thomas, geboren am 21.August 1973 und Astrid, geboren am 5.Juni 1979. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem im Jahr 1975 ... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Zur Frage eines Terminverlustes bei Entrichtung der Ausgleichszahlung in Teilbeträgen. Entscheidungstexte 2 Ob 581/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 2 Ob 581/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057606 Dokumentnummer JJR_19901010_OGH0002_0020OB005... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner unterfertigte am 8.1.1980 in Polen eine Erklärung, daß er die Antragstellerin, mit der er am 5.1.1980 in Polen die Ehe geschlossen hatte, und ihre aus erster Ehe stammende Tochter zu sich nach Österreich zum ständigen Aufenthalt einlade und sich verpflichte, für ihren Unterhalt, Wohnung und nötigenfalls für ihre ärztliche Betreuung aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung war Voraussetzung für die Ausreise der Antragstellerin und ihrer Tochter nach ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. November 1961 geschlossene Ehe der Streitteile, welcher der am 25. Jänner 1969 geborene Sohn Markus entstammt, wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17. März 1986 aus dem Alleinverschulden des Mannes, des nunmehrigen Antragsgegners, geschieden. Die Antragstellerin beantragt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens - soweit dies im Revisionsrekursverfahren noch strittig ist - in der Weise, daß ihr die Ehewo... mehr lesen...
Begründung: Der im November 1921 geborene Mann und die im Mai 1926 geborene Frau waren am 9. Mai 1950 die Ehe eingegangen. Diese Ehe wurde mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst. Nach dem Scheidungsurteil trifft den Mann das Alleinverschulden. Im Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Nach diesem waren ein Bauerngut (EZ 62) und eine Neubauliegenschaft (EZ 258), deren Gutsbestand im Zusammenhang mit einer in der Folge wieder rückg... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Der zur Ausgleichszahlung Verpflichtete hat insbesondere bei entsprechend langer Verfahrensdauer oder überhaupt dann, wenn er nach den Umständen des Falles mit der Festsetzung einer Ausgleichszahlung rechnen muss, im Laufe des Verfahrens in zumutbarer Weise Vorsorge zu treffen, dass er diese schließlich fristgerecht leisten kann. Entscheidungstexte 8 Ob 691/89 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens die Liegenschaft Herzogbergstraße 131, 2380 Perchtoldsdorf, im Alleineigentum des Antragsgegners belassen und ihm aufgetragen, der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 300.000,- binnen 3 Monaten zu bezahlen. Das Mehrbegehren der Antragstellerin auf Auferlegung einer weiteren Ausgleichszahlung von S 3,800.000,- wurde abgewiesen. Der Antragsgegner wurde auch noch verpflichtet, einen Kredit be... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 6.November 1976 die Ehe, aus der zwei mj. Kinder stammen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom 28. April 1980 übergaben die Eltern der Antragstellerin den Streitteilen je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 191 KG Landfraß im Ausmaß von 681 m2 samt einem darauf im Rohbau errichteten Wohnhaus ins Eigentum. Als Gegenleistung übernahmen die Streitteile die noch offene pfandrechtlich sichergestellte Schuld bei der K*** L***- UND H*** in der Höhe von ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. April 1970 geschlossene Ehe des am 19. Juli 1945 geborenen Mannes und der am 9. Juli 1944 geborenen Frau wurde mit Wirkung vom 13. Juli 1987 mit dem Ausspruch geschieden, daß beide Teile schuldig erklärt werden. Ihrer Ehe entstammt die am 27. November 1970 geborene Tochter Sabine Z***. Die geschiedenen Ehegatten sind zu je 66/12457 nach § 12 Abs 1 WEG verbundenen Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer am Haus 43 auf der Liegenschaft EZ 1104 KG 1808 Siebenhirten... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner am 10. Oktober 1980 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 9.Juni 1986, 13 Cg 167/86-5, aus dem alleinigen Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt ein Kind. Während der Ehe wohnten die Eheleute B*** im Haus der Eltern der Antragstellerin, die ihnen auch die Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellten. Beide Teil... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten im Oktober 1968 die Ehe geschlossen. Der Mann stand damals vor Vollendung seines 26. Lebensjahres, die Frau war knapp zuvor 18 Jahre alt geworden. Der Mann befand sich als Geographiestudent vor dem Abschluß seiner Hochschulstudien; er war als Journalist und Schriftsteller tätig, erzielte daraus aber kein regelmäßiges Einkommen. Die Frau arbeitete als zahnärztliche Assistentin. Keiner der beiden besaß nennenswertes Vermögen. Anläßlich der Eheschließu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 23. September 1987 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. November 1986 wurde die am 28. März 1967 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammt die am 16. November 1973 geborene Tochter Daniela. Die seit 28. September 1979 von den Parteien benützte Ehewohnung befand sich in dem von ihnen auf der in ihrem jeweiligen Hälfteeigentum gestandenen Liegenschaft EZ 1327 KG S... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. Mai 1970 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10. Juli 1986 aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Der Ehe entstammen die Töchter Elke, geboren am 25. Oktober 1970, Claudia, geboren am 28. Februar 1972, und Kornelia, geboren am 16. Mai 1974. Die Kinder sind noch nicht selbsterhaltungsfähig. Die Elternrechte stehen der Ehefrau allein zu. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Kreggaberweg Nr. 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG §229EheG §81 Abs1EheG §83 Abs1EheG §92EheG §94
Rechtssatz: Der Fall, daß eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse nicht, wohl aber Schulden, die nach den §§ 81 Abs 1 oder 83 Abs 1 EheG zu berücksichtigen wären, vorhanden sind, ist im Gesetz nicht geregelt. Es liegt eine Lücke vor, die nach den aus dem Gesetz selbst hervorgehenden Intentionen dahin zu schließen ist, daß die interne Schuldentragung (sollten die S... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland, die Antragsgegnerin ist österreichische Staatsbürgerin. Die Streitteile schlossen, nachdem sie bereits mindestens ein Jahr in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, am 5. November 1977 die Ehe. Dadurch wurde die am 23. April 1977 geborene Daniela legitimiert. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Antragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 250 KG Weng. Den Kauf der Liegenschaft hatte sie teils au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik, Dr. Zehetner, Dr. Klinger und Dr. Schwarz als Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dr. Hans P*****, vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Dr. Christine P*****, vertreten durch Mag. Dr. Oskar Wanka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung de... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. Juli 1959 geschlossenen Ehe der Parteien entstammen vier inzwischen großjährig und selbsterhaltungsfähig gewordene Kinder. Während der Ehe wurde das Haus Vordermuhr 103 errichtet, das je im Hälfteeigentum der Parteien steht und als Ehewohnung diente. Im Jahre 1969 verließ der Antragsteller seine Frau und die Kinder. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 9. Jänner 1987 wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 EheG rechtskr... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.12.1982 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 4.2.1986, 18 Cg 222/85-12, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Antragstellerin begehrte vom Antragsgegner eine Ausgleichszahlung von S 500.000,--. Sie habe den Antragsgegner im Mai 1977 kennengelernt. Dieser habe mit dem Bau des Hauses Fresing Nr. 87 zwar begonnen, aber erst das Fundament betoniert gehabt. Sie... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Die von dem zur Ausgleichszahlung Verpflichteten zu verlangende Anspannung seiner Kräfte erfordert es auch, daß er Sachen veräußert oder vermietet. Entscheidungstexte 3 Ob 505/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 3 Ob 505/88 8 Ob 690/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1989 8 Ob 690/88 nur: Die v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde rechtskräftig aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Innerhalb der im § 95 EheG normierten Jahresfrist stellten beide Streitteile Anträge auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse. Franz K*** (in der Folge als Antragsteller bezeichnet) stellte zu F 27/86 des Erstgerichtes das Begehren, das eheliche Gebrauchsvermögen in der Form aufzuteilen, daß ihm der 1/16-Anteil seiner geschiedenen Ehegattin an der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 1. Oktober 1985, 52 Cg 272/84-11, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen keine Kinder. An ehelichem Gebrauchsvermögen sind folgende Gegenstände vorhanden: Eine Eigentumswohnung in Purkersdorf, Wienerstraße Nr. 58, die als Ehewohnung diente. Der Schätzwert dieser Wohnung beträgt 820.000 S. Unter Berücksichtigung eines noch offen... mehr lesen...
Norm: EheG §93EheG §94
Rechtssatz: Wenn der Aufteilungsbeschluß eine Partei zu einer Ausgleichszahlung für die Übertragung einer Liegenschaftshälfte verpflichtet, hat sie, solange sie die für das Wirksamwerden der Aufsandungserklärung erforderlichen, ihr obliegenden Leistungen nicht erfüllt hat, noch nicht das Gestaltungsrecht, ohne weitere Mitwirkung die dingliche Rechtsänderung herbeizuführen. Sie kann daher auch nicht die Räumung der Liegens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile, deren Ehe am 23.Juni 1983 geschieden wurde, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 693 KG St.Georgen, auf welcher sich ein Einfamilienhaus befindet, das als Ehewohnung diente. Im Aufteilungsverfahren F 1/84 des Erstgerichtes hatte die Klägerin unter anderem beantragt, ihr an der dem Beklagten gehörenden Liegenschaftshälfte ein Fruchtgenußrecht auf Lebensdauer einzuräumen und dem Beklagten das Verlassen des Hauses aufzutragen. Der Au... mehr lesen...
Begründung: Die 1971 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 17. Dezember 1986, 7 Cg 380/86-6, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, weil die häusliche Gemeinschaft seit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung im Februar 1983 aufgehoben war und eine tiefgreifende unheilbare Zerrüttung der Ehe bejaht worden ist. Der Ehe entstammen drei Kinder, nämlich die am 30. Juli 1973 geborene Doris, der am 14. Oktober 1975 geborene ... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.5.1981 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit vom Berufungsgericht bestätigtem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 13.3.1985 wegen Verschuldens des Antragsgegners (AG) geschieden. Sie war für die Antragstellerin (ASt) die zweite, für den AG die dritte und blieb kinderlos. Die ASt brachte jedoch drei uneheliche Söhne und zwei aus ihrer ersten Ehe stammende Töchter in die Ehewohnung mit. Diese Wohnung in Graz, Waagner-Biro-Straße 72, ist 70 m2 groß und... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 4.April 1986 aus dem Alleinverschulden des Antragstellers geschieden. Die häusliche Gemeinschaft ist seit 1.Oktober 1985 aufgehoben. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 23.September 1986 wurden der Antragsgegnerin die elterlichen Rechte bezüglich des mj. ehelichen Kindes Martin, geboren am 15.August 1970, übertragen. Die Antragsgegnerin bewohnt mit dem Sohn weiterhin die Ehewohnu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31.Mai 1985, 36 Cg 119/84-26, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile wurde bereits im Juni 1984 aufgelöst. Der Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich die am 16.Juli 1981 geborene Tochter Andrea und der am 28. Oktober 1982 geborene Sohn Thomas, die sich in Pflege und Erziehung der Mutter befinden. Inn... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.11.1984, Sch 18/84, gemäß § 55 a EheG einvernehmlich geschieden. Im Protokoll über die Tagsatzung zur einvernehmlichen Scheidung der Ehe vom 28.11.1984 ist unter anderem festgehalten: "Beide Teile verzichten unter allen Umständen auf Unterhalt. Alle sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche haben die Parteien bereits geregelt." Die Antragstellerin begehrte die aus dem
Spruch: der Entscheidung ersichtlich... mehr lesen...