Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angrenze... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1EheG §85EheG §94EheG §97JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Der Gesetzgeber räumt der Einigung der Ehegatten über die Aufteilung den Vorrang gegenüber einer gerichtlichen Aufteilung ein; letztere soll erst dann und nur insoweit Platz greifen, als die Einigung ausbleibt. Ebenso schließt eine Einigung der Ehegatten über die Leistung einer Ausgleichszahlung und die näheren Modalitäten dieser Zahlung eine Entscheidung des Außerstreitri... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §94
Rechtssatz: Bei der Frage, ob bei der Vermögensauseinandersetzung eine Ausgleichszahlung der Billigkeit entspricht, ist die Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, eine solche wird in der Regel nur bei einem vorschulpflichtigen Kind anzunehmen sein (so schon RZ 1959,56). Entscheidungstexte 3 Ob 664/81 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 Abs1EheG §87EheG §94
Rechtssatz: Es muß bei der Bemessung der Ausgleichszahlung auch auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen Rücksicht genommen werden, die künftig dem verbleibenden Teil in der vormaligen Ehewohnung und dem weichenden Teil in der neuen Wohnung zustehen werden (hier: verbleibender Teil ist bloß Mitmieter der Ehewohnung zusammen mit ehemaligem Schwiegervater). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §85EheG §94
Rechtssatz: Daß im Aufteilungsverfahren Teilregelungen materiellrechtlich grundsätzlich zulässig sind, folgt schon aus § 85 EheG. Die Zulässigkeit reicht jedoch nur soweit, als die Teilregelungen nicht für die Endentscheidung in Ansehung der verbleibenden gerichtlich aufzuteilenden Vermögensmasse Ausgleichsmöglichkeiten verschließen oder solche entgegen dem § 94 Abs 1 EheG aufgestellten Grundsatz der Subsidiar... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §83EheG §90 Abs1EheG §94
Rechtssatz: Das Ziel der nachehelichen Vermögensaufteilung liegt in einer billigen Zuweisung der real vorhandenen Bestandteile des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und tunlichster Aufrechterhaltung der Eigentumsverhältnisse an unbeweglichen Sachen (§ 90 Abs 1 EheG) und unter
Begründung: von Zahlungspflichten nur zum Ausgleich einer auf andere Art billigerweise nicht erziel... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §94
Rechtssatz: Der Wert des zum Unternehmen eines Ehegatten gehörenden Teils des Hauses unterliegt nicht der Aufteilung, und kann daher eine Ausgleichszahlung nach § 94 Abs 1 EheG nicht rechtfertigen, weil diese Bestimmung nur einen Ausgleich für aufzuteilendes Vermögen vorsieht. Entscheidungstexte 7 Ob 699/81 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 7 Ob 699/81 Ver... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §91EheG §94
Rechtssatz: Die Aufteilung der vorhandenen Vermögensmasse ist nach den Grundsätzen des § 83 EheG unter tunlichster Vermeidung eines Geldausgleiches vorzunehmen. Nur soweit nach der Art der Teilungsmasse die nach der Billigkeit gebotene Aufteilung real nicht durchführbar ist, soll ein Ausgleich durch Geldzahlung bewirkt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 702/81 ... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Die bei Festsetzung der Ausgleichszahlung nach § 94 Abs 1 EheG zu beachtende Billigkeit hat auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass nach dem konkreten Standard der beiderseitigen Lebensverhältnisse eine wirtschaftliche Grundlage der nunmehr getrennten Lebensführung für beide Teile, soweit dies möglich ist, gesichert bleibe. Dabei müssen grundsätzlich die Interessen beider vormaligen Ehegatten veranschlagt werden. Aber j... mehr lesen...
Norm: EheG §83 Abs1EheG §94
Rechtssatz: Beiträge, die der Mann bei der Zahlung der das Anwartschaftsrecht auf die Eigentumswohnung betreffenden Darlehensannuitäten und zur Ausgestaltung der Wohnung (Tapezierung und dergleichen) geleistet hat, sind nach Billigkeit zu berücksichtigen und nur dann, wenn durch die Aufteilung der Wohnungseinrichtung ein billiger Ausgleich nicht zu erzielen wäre, käme eine Ausgleichszahlung der anwartschaftsberechtig... mehr lesen...
Norm: EheG §90EheG §94
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehepartner eine Ausgleichszahlung zu entrichten und muß er hiefür einen Kredit in Anspruch nehmen, ist ihm für die Zahlung des Ausgleichsbetrages nicht eine kalendermäßig bestimmte Frist, sondern eine angemessene Frist ab Rechtskraft der Entscheidung einzuräumen. Entscheidungstexte 4 Ob 517/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 4... mehr lesen...
Norm: EheG §90EheG §94EO §350EO §367
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehepartner eine Ausgleichszahlung zu entrichten, ist er hiezu nicht Zug um Zug gegen Abgabe einer Erklärung der anderen Partners, daß dieser in die Übertragung des Eigentums einwilligt (Aufsandungserklärung) zu verurteilen, da es im Hinblick auf die vom Gericht angeordnete Übertragung des Eigentums einer eigenen Erklärung des anderen Partners nicht mehr bedarf. Im Hinblick a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §229 ffEheG nF §81EheG nF §82EheG §85EheG §94ZPO §411 CaZPO §411 Abs1 G
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Regelungsverfahrens ergangene Entscheidungen sind der Teilrechtskraft fähig, doch sind deren Grenzen unter Wahrung des Funktionszusammenhanges mit dem Privatrecht von der regelnden Aufgabe des Richters her zu bestimmen. Beantragen beide vormaligen Ehegatten die Zuweisung der Ehewohnung jeweils an sich und die Fr... mehr lesen...
Die Antragstellerin und der Antragsgegner erwarben während des Bestandes ihrer Ehe zur Hälfte 6/8-Anteile der Liegenschaft EZ 1070 KG V. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 14. Februar 1979 überließ die Antragstellerin dem Antragsgegner ihren 3/8-Anteil an dieser Liegenschaft. Der Antragsgegner verpflichtet sich, das auf der Liegenschaft verbücherte Darlehen der Volksbank M im Betrag von 400 000 S allein zurückzuzahlen und die Antragstellerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §85EheG §94
Rechtssatz: Es kann von einem Ehegatten die Entscheidung des Gerichtes auch nur über eine vom anderen Ehegatten zu leistende Ausgleichszahlung begehrt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 685/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 1 Ob 685/80 EvBl 1981/22 S 76 = JBl 1981,599 = SZ 53/125 2 Ob 591/82 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt. Entscheidungstexte 1 Ob 685/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 1 Ob 685/80 Veröff: SZ 53/125 = JBl 1981,599 ... mehr lesen...