Norm: ABGB §1266AußStrG §235EheG §81EheG §82 Abs1 Z1EheG §94
Rechtssatz: Unterliegt der von einem Ehegatten dem anderen geschenkte Vermögensgegenstand der Aufteilung und macht der Geschenkgeber im Aufteilungsverfahren geltend, dass er zur Aufhebung der Schenkung berechtigt ist, dann kann auch der Außerstreitrichter diesen Einwand im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen und die wertmäßige Zuordnung wie im Falle eines Beitrages eines Ehegat... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §94
Rechtssatz: Ein lebenslanges Alleinbenützungsrecht der Antragstellerin mit der Verpflichtung des Antragsgegners, dieses auch auf einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden, führt zu einer unzumutbaren Entwertung der dem Antragsgegner gehörenden Liegenschaftshälfte und käme einer entschädigungslosen Aufgabe seines Eigentums nahe. Die Einräumung eines befristeten Alleinbenützungsrechtes an die Antragstellerin kommt da... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Bei Schaffung eines Benützungstitels für einen Ehegatten am Eigentum des anderen auf Zeit entspricht eine laufende Ausgleichszahlung am ehesten dem Billigkeitsgebot des § 83 EheG, wird doch nur so eine der Dauer des Benützungsrechtes entsprechende Ausgleichszahlung erreicht und die Bemessung einer in bezug auf die nachfolgende Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft übermäßigen Ausgleichszahlung vermieden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEheG §94
Rechtssatz: Es ist nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Heranziehung eines vorhandenen Vermögensstammes zumutbar ist. Die Zumutbarkeit kann aber nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung an Hand der jeweiligen konkreten Verhältnisse des Einzelfalles beurteilt werden (hier: Quelle eines Sparguthabens ist in die Interessenabwägung einzubeziehen). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §97EheG §81EheG §94
Rechtssatz: Der fiktive Mietwert einer den Ehegatten unentgeltlich zur Verfügung stehenden Ehewohnung ist nach Auszug eines Ehegatten nicht auf den Geldunterhaltsanspruch des verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Entscheidungstexte 8 Ob 595/93 Entscheidungstext OGH 16.12.1993 8 Ob 595/93 1 Ob 570/95 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3EheG §94
Rechtssatz: Sind auf einer Eigentumswohnung, die Ehewohnung ist, zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite hypothekarisch sichergestellt, ist die Ehewohnung in das Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen; für die Berechnung allfälliger Ausgleichszahlungen ist aber nicht vom gesamten Wert der Eigentumswohnung auszugehen, vielmehr ist ihr Wert um den zugunsten des Unternehmens des einen ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Aufteilungsverfahren lediglich die Höhe der Ausgleichszahlung und diese nur bezüglich der Frage, ob und mit welchem Betrag die für das Unternehmen des Antragstellers aufgenommenen und auf der im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin stehenden Ehewohnung hypothekarisch sichergestellten Kredite bei der zu leistenden Ausgleichszahlung zu berücksichtigen sind. Das Rekursgericht bestätigte eine vom Erstgericht der Antragsgegnerin auferlegte A... mehr lesen...
Begründung: Die am 9.7.1960 zwischen den Verfahrensparteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 25.11.1986 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser Ehe entstammen drei Kinder, und zwar der am 12.3.1962 geborene Michael, der am 14.11.1980 geborene Johannes und der am 2.1.1983 geborene Stefan. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der im Jahre 1976 erworbenen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B***** mit den Gebäuden ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Aufteilungssache der Antragstellerin T*****, vertreten durch Dr.Norbert Grill, Rechtsanwalt in Jenbach, wider den Antragsgegner H*****, vertreten durch Dr.Hansjörg Mader und Dr.Christian Kurz, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 14.4.1960 vor dem Standesamt B***** die Ehe geschlossen. Im November 1980 wurde die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben; mit rechtskräftigem Teilurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 28.6.1984 wurde die Ehe geschieden. Die Streitteile waren je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG H***** mit dem darauf errichteten Haus E***** Nr. 11 in B*****. Der Schätzwert des Hauses betrug im November 1980 S 7,330.540, 19... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §94
Rechtssatz: Der Ausmessung der Ausgleichszahlung unterliegen grundsätzlich nur Werte, die Gegenstand der Aufteilung im Sinne des § 81 EheG sind (so schon 8 Ob 519/88). Entscheidungstexte 3 Ob 541/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 3 Ob 541/92 Veröff: RZ 1993/98 S 281 8 Ob 519/93 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 5. Juni 1990 geschieden. Der Antragsteller beantragte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und begehrte unter anderem als Ausgleich dafür, daß die - von der Antragsgegnerin in die Ehe eingebrachte - Ehewohnung der Antragsgegnerin verbleibt, einen Betrag von S 50.000,--. Das Erstgericht sprach der Antragsgegnerin die Ehewohnung zu und erkannte sie schuldig, dem Antrag... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG angesc... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang sprach das Rekursgericht der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 400.000 zu. Es ging davon aus, daß die Ehewohnung mit dem von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Gemeinschaft durch wertsteigernde Aufwendungen geschaffenen Mehrwert in die Aufteilung einzubeziehen sei. Es stellte fest, daß diese Wertsteigerung S 900.000 betrage. Da die Antragstellerin einen geringfügigeren Beitrag als der Antragsgegner zur Schaffung des ehelichen Gebra... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein vom Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Kläger genannt) betriebenes Scheidungsverfahren anhängig. Der Kläger war grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung Nr. ***** in Wien 19., N*****. Diese Eigentumswohnung wurde in einem von der R*****BANK betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren zu 6 E 19/88 des Bezirksgerichtes Döbling um S 3,500.000,- verwertet. Nach dem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Meistbotsverteilungsbeschlu... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §94
Rechtssatz: Der richtige Wertmaßstab für den einen Eheteil treffenden Verlust der Ehewohnung ist deren Ertragswert, nämlich der Mietwert einer gleichartigen Wohnung bezogen auf die konkret mögliche Nutzungsdauer. Entscheidungstexte 1 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 1 Ob 505/92 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...
Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...
Norm: EheG §94
Rechtssatz: Die Zuweisung der vom Mann eingebrachten Ehewohnung an die Frau durch Einräumung von Fruchtgenußrechten oder Bestandrechten kann nur gegen entsprechende Entschädigung erfolgen, der er andernfalls auf Lebensdauer der Frau in der Nutzung seines Alleineigentums weitgehend und entschädigungslos beschränkt werden und ein derartiger enteignungsähnlicher Zustand tunlichst vermieden werden sollte. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die 1967 geschlossene, beiderseits erste, kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 23. März 1990 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Die Zerrüttung der Ehe verschuldete allein der nunmehrige 47jährige Antragsgegner: er verließ im Jänner 1987 die Ehewohnung (Reihenhaus). Dem Antragsgegner wurde am 17. Dezember 1979 durch eine Siedlungsgesellschaft ein Liegenschaftsanteil mit einem Reihenhaus und einer Gara... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEheG §94EheG §66
Rechtssatz: Eine Ausgleichszahlung an den Unterhaltspflichtigen ist mit Rücksicht darauf, dass diese in den allermeisten Fällen zur Beschaffung einer Ersatzwohnung, deren Einrichtung und ganz allgemein auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen verwendet werden muss, nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 595/91 ... mehr lesen...