RS OGH 1958/1/22 1Ob49/58

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Veröffentlicht am 22.01.1958
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Norm

ABGB §92 B
EheG §49 A1e

Rechtssatz

Keine schwere Eheverfehlung einer Ehefrau, die nach Abweisung der ersten Scheidungsklage des Mannes trotz mehrfacher Aufforderung zu ihm zurückzukehren, zuerst einmal Erhebungen darüber anstellt, ob der Mann, der vielfach ehestörende Verhältnisse unterhalten hat, nunmehr diese Beziehungen abgebrochen hat, und aus diesem Grund der Aufforderung zur Rückkehr nicht sofort Folge leistet.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 49/58
    Entscheidungstext OGH 22.01.1958 1 Ob 49/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0047114

Dokumentnummer

JJR_19580122_OGH0002_0010OB00049_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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