Norm
EheG §49 A1dRechtssatz
Keine schwere Eheverfehlung der Frau, die der vorgesetzten Dienststelle des Mannes mitteilt, daß dieser seit einigen Tagen abwesend sei (der Ehemann befindet sich im Krankenstand), wenn sie nicht weiß, wo sich der Mann aufhält.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsstelleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0056940Dokumentnummer
JJR_19580115_OGH0002_0010OB00019_5800000_001