Norm: AusStrG §14 A5AußStrG §16 A2EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß zB mit der Maßgabe, daß die Entschädigungssumme für die nach dem Enteignungsbescheid vom 08.01.1974 in Anspruch genommene Grundfläche von 7204 Quadratmeter mit 1.800.000,- Schilling festgesetzt und der Antragsgegnerin aufgetragen werde, diesen Betrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 508.115,- Schilling sohin 1.291.88... mehr lesen...
Norm: BStG §13EisbEG §4 A
Rechtssatz: Zur Diskontierung (Abzinsung) des bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens zur Ermittlung des Verkehrswertes der enteigneten Grundflächen als sogenanntes Bauerwartungsland zugrunde gelegten zukünftigen Baulandwertes. Entscheidungstexte 5 Ob 509/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 5 Ob 509/78 Eu... mehr lesen...
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über militärische Munitionslager, BGBl. 1967/197, durch Verordnung vom 31. August 1970, BGBl. 1970/283, u. a. auch die verfahrensgegenständlichen Grundstücke als ganz bzw. teilweise im Gefährdungsbereich des Munitionslagers K liegend bestimmt; demnach zählen die Grundstücke Nr. 2044/5 und 2044/16, die dem Erstantragsteller gehören, teilweise zum engeren und teilweise zum weiteren Gefährdungsberei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Norm: EisbEG §2 Abs2 Z3EisbEG §4 AEisbEG §6LBG §3
Rechtssatz: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1BStG §20BStG §21 Abs3EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht um einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil im Sinne des § 18 Abs 1 BStG 1971, der im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 zu ersetzen wäre, sondern um eine nicht durch die Enteignung begründete Legalservit... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §1125BStG §18EisbEG §4 B
Rechtssatz: Das Eigentum an einem Grundstück umfasst mangels anderer Vereinbarung oder gesetzlicher Einschränkung sowohl dessen Oberfläche als auch dessen Unterfläche (§ 1125 ABGB) und ist insbesondere nach unten nicht begrenzt (EvBl 1964/260). Nur soweit besondere Vorschriften vorliegen oder besondere Vereinbarung getroffen wurden, können ausnahmsweise Teile des Untergrundes selbständige Sachen se... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Enteignung und die vorbereitenden Maßnahmen haben bei der für den Schätzwert wesentlichen Beurteilung der Verwendungsmöglichkeiten der enteigneten Sache im Enteignungszeitpunkt außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 7 Ob 825/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 825/76 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Nur mittelbar aus dem Eigentumsentzug stammende Nachteile haben bei der Bemessung der Entschädigung außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 7 Ob 825/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 825/76 7 Ob 770/79 Entscheidungstext OGH 07.11.1979 7 Ob 770/79 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §7
Rechtssatz: Berücksichtigung von Schottervorkommen und Sandvorkommen auf den enteigneten Grundstücken ohne Rücksicht darauf, ob der Enteignete diese abbauen will oder kann. Entscheidungstexte 7 Ob 825/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 825/76 1 Ob 148/97i Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Als "unmittelbarer Folgeschaden" aus dem Enteignungsakt gebührt dem Enteigneten, der wegen der Enteignung seiner Grundfläche sein Unternehmen verlegen muss - über den Wert der enteigneten Grundfläche hinaus - ohne Rücksicht darauf, ob er von der Möglichkeit einer Betriebsverlegung Gebrauch machen will oder (aus persönlichen Gründen) kann oder die Entschädigungssumme anders anlegt, Entschädigung bis zum Betr... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der Entschädigung für die Enteignung einer Grundfläche ist der Gewerbebetrieb, der nur rein äußerlich mit der enteigneten Grundfläche verbunden war, nicht zu berücksichtigen. Da der Enteignete seine persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie die daraus erfließenden Erträgnisse auf jeder anderen Grundfläche, auf der er den dorthin verlegten Betrieb des Unternehmens fortführt, genauso nutzen könnte,... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Dezember 1971, Zahl I-8169/17-1971, hat das Amt der Salzburger Landesregierung eine Teilfläche von 647 m2 der dem Antragsgegner allein gehörigen Liegenschaft EZ 194 KG M zugunsten der Antragstellerin enteignet und die Entschädigung dafür mit insgesamt 2 348 347.80 S festgesetzt, wovon 1 353 500 S als Entschädigung für das auf der enteigneten Teilfläche vom Antragsgegner betriebene Gemischtwarenhandelsunternehmen und 12 000 S als Übersiedlungskosten veranschlagt wu... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wird eine Liegenschaft nach dem BStG enteignet, so kann eine durch die straßenbauliche Maßnahme nunmehr mögliche Verwertung zum Schotterabbau als Werterhöhung nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 531/76 Entscheidungstext OGH 23.09.1976 2 Ob 531/76 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Ersatz des Verkehrswertes schließt eine Entschädigung für einen entgehenden Ertrag des enteigneten Grundstückes und eines allenfalls darauf betriebenen Unternehmens aus. Die Verwertung und damit die Ausmessung des Entschädigungsbetrages hat daher nicht getrennt bezüglich des Grundstückes (Grund und Bauten) und des Betriebes zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Zum Begriff der Wiederbeschaffungskosten: Dieser bedeutet nicht, dass sich der Enteignete mit der Entschädigung tatsächlich immer einen dem enteigneten Gegenstand gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand beschaffen kann; er soll vielmehr das volle Äquivalent für das enteignete Gut in Form einer Geldsumme erhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 621/76 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A1.ZP MRK Art1
Rechtssatz: Als Entschädigung ist die Differenz zwischen dem Vermögen des Enteigneten im Zustand vor und im Zustand nach der Enteignung zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 621/76 Veröff: EvBl 1976/255 S 576 5 Ob 609/76 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Ist Gegenstand einer Enteignung auch ein Unternehmen, ist bei Festsetzung der Entschädigung auch der Firmenwert (Goodwill) des Unternehmens zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 621/76 Veröff: EvBl 1976/255 S 576 5 Ob 609/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §30
Rechtssatz: Die Entschädigung darf insgesamt nicht höher als der von den Enteigneten begehrte Betrag sein (SZ 46/74). Entscheidungstexte 1 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 621/76 Veröff: EvBl 1976/255 S 576 7 Ob 664/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 664/78 Vgl; Beisatz... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: "Bauerwartungsland": Wenn schon zur Zeit der Enteignung die Möglichkeit einer künftigen Verbauung so konkret Gestalt angenommen hat, dass sie nach der Verkehrsauffassung bereits als zusätzlich werterhöhendes Moment angesehen werden konnte, gebührt dem Enteigneten dieser höhere Wert als Ersatz eines positiven Schadens, der über eine bloße Gewinnchance hinausgeht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer künftigen Verwendung als Bauland ist grundsätzlich zu berücksichtigen, soferne die reale Möglichkeit einer solchen Verwendung bereits im Zeitpunkte der Enteignung gegeben war und nicht erst für eine noch unbestimmte Zukunft erhofft worden ist und deshalb auch gar nicht verlässlich geschätzt werden könnte (vgl RZ 1969,107, 5 Ob 152/75). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Vergleichswertmethode: In anderen Enteignungsfällen ermittelte Entschädigungsbeträge, bei denen sich die Parteien entweder mit der verwaltungsbehördlich festgesetzten Entschädigung einverstanden erklärt oder in der Folge außergerichtlich verglichen haben, können nur als Hilfsmittel für die Wertermittlung herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 250/75 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wird der höhere Preis eines Bauerwartungslandes zugestanden, kann ab Enteignung nicht daneben noch Nutzungsentgang verlangt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 43/75 Entscheidungstext OGH 13.10.1975 6 Ob 43/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058058 Dokume... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2gEisbEG §4
Rechtssatz: Die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um einer derzeit noch als Grünland genutzten Liegenschaft im Hinblick auf eine mögliche künftige Verbauung die Eigenschaft eines "Bauerwartungslandes" zuerkennen zu können, ist in keiner gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich geregelt. (hier: Schätzung im Verlassenschaftsverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §103EisbEG §4ZPO §503 E4c/5
Rechtssatz: Ob eine Liegenschaft als landwirtschaftlich genutztes Grünland, als Bauerwartungs- (Bauhoffnungs-)land oder als Bauland anzusehen und dementsprechend zu bewerten ist, ist eine nicht vom Sachverständigen, sondern auf Grund der gesamten Verfahrensergebnisse vom Gericht zu beantwortende Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 545/75 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BBStG §18EisbEG §4 AEO §341 A
Rechtssatz: Die Bewertung des Unternehmens kann nicht nur auf der Grundlage der Summierung der Einzelwerte erfolgen, sondern wird der Wert mit einem Globalbetrag festzustellen sein. Der Antragsteller hat weiters eine Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nötigung zur Verlegung seines Gewerbebetriebes entstanden ist (Vgl Klang in Klang 2. Auflage II, 195; Grünhut, Das Enteignungsrec... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Ertragswert ist nur der kapitalisierte sogenannte bereinigte Rohertrag, unter dem meist die Summe vom Reinertrag, Fixkosten und Arbeitseinkommen der bäuerlichen Besitzerfamilie, mitunter auch nur die Summe von Reinertrag und Fixkosten, verstanden wird (Brunner, EvBl 1973,425 ff). Entscheidungstexte 5 Ob 117/74 Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für die Wertung als Bauerwartungsland muss die bevorstehende Parzellierung und Aufschließung nicht nur rechtlich und tatsächlich möglich, sondern darüber hinaus auch auf Grund besonderer Umstände in naher Zukunft wahrscheinlich sein. Entscheidungstexte 7 Ob 146/74 Entscheidungstext OGH 05.09.1974 7 Ob 146/74 6 Ob 4... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Entschädigung ist die tatsächliche Nutzung des Grundstückes im Zeitpunkt der Entschädigung zu berücksichtigen. Verwendungsmöglichkeiten, die in einer unbestimmten Zukunft liegen, sowie die bloße Absicht des Grundeigentümers, seine Liegenschaft nutzbringender als bisher zu verwenden, haben außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AEisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Entschädigungsanspruch ist zwar privatrechtlicher Natur, aber kein Schadenersatzanspruch im Sinne des 30.Hauptstückes des ABGB; er gewährt nicht Ersatz für einen rechtswidrig verursachten Verlust, sondern entschädigt für eine rechtmäßigen, auf Grund höherer Interessen gerechtfertigten Eingriff in das Eigentum; er ist Entgelt für die Aufhebung des enteigneten Rechtes. Entscheidungs... mehr lesen...