Norm: ABGB §365 ABStG 1971 §20 Abs5EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Entschädigung ist auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Rechtes bezogen festzusetzen, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung des Entschädigungsbetrages ist nicht abzustellen (mit ausführlicher
Begründung: ). Anmerkung Bem: Ursprünglich fehlerhafte Doppelvergabe der RS-Nummer RS0085888; der ursprünglich zweite
Rechtssatz: zu dieser RS-Nummer ist jetzt unter RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AEisbEG §4
Rechtssatz: Im Rahmen der dem Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gebührenden Schadloshaltung sind nicht jene Nachteile zu vergüten, die aus dem bloßen Näherrücken der Straße resultieren, wenn diese auch den Anlaß für die Enteignung abgegeben haben mag. Entscheidungstexte 5 Ob 18/73 Entscheidungstext OGH 21... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Die Vergleichswertmethode kann nur dort Grundlage der Berechnung des Entschädigungsbetrages sein, wo eine genügend große Anzahl annähernd vergleichbarer Grundstücke innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor und nach der Enteignung auf dem freien Grundstücksmarkt verkauft wurden. Kann der Verkehrswert der enteigneten Grundstücke auch nicht auf diese Weise ermittelt werden, wird der Wert unter Zuzi... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Persönliche Nachteile des Grundeigentümers oder solche in bezug auf seine Restliegenschaft, die durch die Errichtung und den Betrieb der Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück bewirkt werden, insbesondere Wertverminderungen der Restliegenschaft durch Immissionen aus dem enteigneten Grundstücksteil, die in Zukunft zu erwarten sind oder welche bereits wirksam wurden, sind im Rahmen der Enteignungse... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Enteignete hat in seinem Antrag auf Festsetzung der Enteignungsentschädigung anzugeben, welchen Betrag er begehrt; es ist aber Sache des Gerichtes, bei der Bemessung der Entschädigung, die insgesamt nicht höher als der vom Enteigneten begehrte Betrag sein kann, die einzelnen ihm durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile zu berücksichtigen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Der Verlust der Möglichkeit der Verwertung seiner Arbeitskraft auf den enteigneten Grundstücken ist noch kein vermögensrechtlicher Nachteil des Enteigneten im Sinne des § 13 BStG, weil es ihm ja freisteht, diese Arbeitskraft anderweitig und insbesondere auf einem Ersatzgrundstück nutzbringend zu verwerten. Entscheidungstexte 5 Ob 321/71 Ent... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Der Ertragswert einer Liegenschaft resultiert aus den kapitalisierten Reinerträgen (vgl Scheurembrandt in LwBetr 1971,65 f). Diese Art der Wertermittlung hat vorzugsweise bei großen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gütern und bei montanistischen oder industriellen Unternehmungen zu geschehen, weil im allgemeinen nur aus der Gesamtschau ein einigermaßen verläßliches Bild vom tatsächlich... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Rein theoretische Erwägungen, welchen Preis ein wirtschaftlich denkender Käufer auf Grund der allgemeinen Verhältnisse für ein bestimmtes Grundstück noch zu zahlen in der Lage wäre, führen nicht zur Feststellung des Verkehrswertes des Grundstückes, wenn dieses mangels jeglicher Nachfrage unverkäuflich ist. In einem solchen Fall kann nicht gesagt werden, daß der Verkehrswert den Ertragswert übersteige, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1435BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §22EisbEG §30
Rechtssatz: Im Verfahren nach §§ 4 ff EisbEG, §§ 13 ff BStG ist kein Raum für eine Entscheidung über den Rückersatzanspruch des Enteigners hinsichtlich bereits geleisteter Mehrbeträge ( so auch schon 5 Ob 193, 194/71 ). Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Kein Anspruch des Enteigneten auf Entschädigung für entgangenen Gewinn. Entscheidungstexte 5 Ob 210/71 Entscheidungstext OGH 27.10.1971 5 Ob 210/71 5 Ob 280/71 Entscheidungstext OGH 17.11.1971 5 Ob 280/71 5 Ob 301/71 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Auch eine nachträgliche Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Enteignung als wahrscheinlich vorausgesehen werden konnte, kann die Höhe des zu ersetzenden Verkehrswertes beeinflussen. Wenn am Rande einer sich allmählich vergrößernden Stadt ausschließlich wegen der Erwartung der Einbeziehung dieser Randgebiete in das verbaute Gebiet kein oder nur ein geringer Grundstücksverkehr... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung vom 24. 3. 1967, Zl BauR-61/3-1967 wurden unter anderem nicht näher bezeichnete Trennstücke verschiedener Parzellen der je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller August und Pauline H***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 18.170 m2 und ebensolche Trennstücke verschiedener Parzellen der im Eigentum der Antragstellerin Anna B***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 8.270 m2... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages kommt es auf die im Zeitpunkt der Enteignung bereits bestehenden Verwendungsmöglichkeiten für das enteignete Grundstück an. Daher keine Entschädigung für die Mehrkosten eines Hausbaues, dessen Beginn noch gar nicht in die Wege geleitet war. Entscheidungstexte 5 Ob 244/69 Entscheidungstext OGH 08.10.... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Wenn der zum Ausgleich der durch die Enteignung verursachten Vermögensnachteile erforderliche Betrag der Höhe nach mit dem Verkehrswert des Bestandobjektes übereinstimmt, ist dieser Verkehrswert zu ersetzen. Es kommt daher (bei einem mietengeschützten Bestandobjekt) darauf an, was der Bestandnehmer außer den angemessenen Übersiedlungskosten noch aufwenden muss, um an Stelle des durch die Enteignung verlore... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für die Höhe der Entschädigung ist die Art der Verwendung der enteigneten Sache im Zeitpunkt der Enteignung maßgebend. Die Eigenschaft "Bauerwartungsland" muß daher schon zu diesem Zeitpunkt gegeben sein (so schon ZVR 1956/143). Entscheidungstexte 6 Ob 207/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 207/68 Veröff: RZ 1969,107 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Neben dem Verkehrswert kann nicht auch noch der Ertragswert verlangt werden; der Enteignete hat nur die Wahl zwischen diesen beiden Berechnungsarten (so auch EvBl 1964/6). Entscheidungstexte 6 Ob 207/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 207/68 Veröff: RZ 1969,107 8 Ob 201/70 E... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Auch auf Bauland gepflanzte Obstbäume sind im Falle der Enteignung zu entschädigen. Entscheidungstexte 5 Ob 248/67 Entscheidungstext OGH 24.11.1967 5 Ob 248/67 Veröff: NZ 1969,30 5 Ob 39/69 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 5 Ob 39/69 5 Ob 100/70 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §7 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bewertung der Entschädigung hat der Wert der besonderen Vorliebe und die Werterhöhung außer Betracht zu bleiben, die die abzutretende Liegenschaft durch die straßenbauliche Maßnahme erfährt. Entscheidungstexte 5 Ob 20/67 Entscheidungstext OGH 25.01.1967 5 Ob 20/67 Veröff: SZ 40/11 = ZVR 1967/182 S 223 =... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung vom 7. Jänner 1965 wurden zum Zwecke des Ausbaues der Ennstal- und Katschbergbundesstraße, Baulos Umfahrung Radstadt, von den im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaften, und zwar von der EZ. 157 KG. L. eine Fläche von 70 m2 und von der EZ. 3 KG. H. Flächen im Ausmaß von 4400 m2 und 6 m2 enteignet. Für die enteigneten 70 m2 der EZ. 157 KG. L. wurde als Gartenland 15 S je Quadratmeter und für die übrigen enteig... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass der Antragsteller, der die Wertfestsetzung nach der Verwendungsmöglichkeit und nicht nach der tatsächlichen Verwendung der von der Enteignung betroffenen Grundstücke begehrt, nicht gleichzeitig verlangen kann, dass ihm auch der Wertverlust oder die wirtschaftlichen Erschwernisse vergütet werden, die er dadurch erleidet, dass sich die Enteignung auf die Weiterverwendung der Grundstücke in der bi... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Als Verkehrswert kommt ein Preis nicht in Betracht, den zu bezahlen sich ein einzelner Käufer bereitfindet. Entscheidungstexte 8 Ob 107/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 8 Ob 107/65 Veröff: EvBl 1965/423 S 633 8 Ob 14/66 Entscheidungstext OGH 01.02.1966 8 Ob 14/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs5EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte in der Frage des Zeitpunktes der Enteignungsentschädigung auf den Zeitpunkt der Enteignung (SZ 34/119, 2 Ob 178/61 = JBl 1961,594) abgestellt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 23/65 Entscheidungstext OGH 18.03.1965 5 Ob 23/65 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die dem Enteigneten erwachsenden Nachteile durch Heranführung der Straße nach Absenkung des enteigneten Grundstückes auf Straßenniveau sind unmittelbare Folgen der Enteignung. Entscheidungstexte 5 Ob 351/64 Entscheidungstext OGH 19.01.1965 5 Ob 351/64 2 Ob 144/65 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AAußStrG §9 NEisbEG §4TirLandesstraßenG §51TirLandesstraßenG §55
Rechtssatz: Rekurslegitimation dessen, der die Entschädigungssumme zu zahlen hat, im außerstreitigen Verfahren zur Festsetzung der Enteigungsentschädigung (hier Stadtgemeinde Innsbruck). Entscheidungstexte 6 Ob 244/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 6 Ob 244/64 EvBl 1965/348 S 526 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Enteignete muss durch die Entschädigung in die Lage versetzt werden, mit dem Entschädigungsbetrag ein dem enteigneten Objekt in Form und Ausführung gleichwertiges an anderer Stelle zu errichten. Auf die durch Abnützung und Alter verursachten Werteinbußen ist Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 234/64 Entscheidungstext OGH 19.11.1964 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Kommt nur ein Teil der von der Enteignung betroffenen Grundstücke für die Bewertung nach den bestehenden Verwendungsmöglichkeiten (Bauerwartungsland), ein Teil dieser Grundstücke aber für die Bewertung nach der bisherigen konkreten Verwendung (gewerblich und landwirtschaftlich genutztes Land) in Frage, dann ist, unter strenger Abgrenzung und Bezeichnung der hievon betroffenen Grundstücke, bzw Grundstücksteile, auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DAußStrG §16 Abs1 BIII2gEisbEG 1954 §4
Rechtssatz: Durch den Zuspruch eines Betrages für "Wirtschaftserschwernis", daß ist für den Nachteil, den der Enteignete als Benützer eines Gemeindeweges durch den Bau einer neuen den Gemeindeweg überquerenden Straße, derentwegen auch ihm Grundfläche enteignet wurden, erleidet, wurde das Gesetz offenbar verletzt, weil der Ursachenzusammenhang mit der Enteignung fehlt. En... mehr lesen...
Im Zuge des Ausbaues der Autobahn wurden mit Bescheid des Amtes einer Landesregierung vom 10. Juni 1959 Teile des Grundbesitzes der Antragsteller im Ausmaß von 5462 m2 - unbeschadet der genaueren Vermessung in der Natur - enteignet. Die Antragsteller wurden auch verpflichtet, der Antragsgegnerin - Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung - 3098 m2 Grundfläche zur vorübergehenden Benützung zu überlassen. Gleichzeitig wurde die Entschädigung festgesetzt. Ein Betrag von 119.808 S 80 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4JN §1 DVk
Rechtssatz: Kosten für Aufräumungsarbeiten auf dem enteigneten Grundstück und für den Abtransport geschlägerten Holzes können im Enteignungsverfahren nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 52/61 Entscheidungstext OGH 31.05.1961 1 Ob 52/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961... mehr lesen...
Norm: ABGB §305EisbEG §4RSchO §15
Rechtssatz: Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft ( Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft mitberücksichtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 52/61 Entscheidungstext OGH 31.05.1961 1 Ob 52/61 NZ 1962... mehr lesen...