RS OGH 1974/9/25 5Ob117/74, 5Ob751/80

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Veröffentlicht am 25.09.1974
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Norm

BStG §18 Abs1
EisbEG §4 A

Rechtssatz

Der Ertragswert ist nur der kapitalisierte sogenannte bereinigte Rohertrag, unter dem meist die Summe vom Reinertrag, Fixkosten und Arbeitseinkommen der bäuerlichen Besitzerfamilie, mitunter auch nur die Summe von Reinertrag und Fixkosten, verstanden wird (Brunner, EvBl 1973,425 ff).

Entscheidungstexte

Schlagworte

RS wurde ursprünglich zu § 13 BStG 1948 erstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0053587

Dokumentnummer

JJR_19740925_OGH0002_0050OB00117_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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