Norm: ABGB §302 BEisbEG §4 ABStG §18 Abs1
Rechtssatz: Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung des Wertes des Unternehmens finden müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Einf... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1644 KG R mit dem Haus Wien 15, W-Gasse 4. Die W-Gasse ist öffentliches Gut, das im Eigentum der beklagten Partei, der Stadt Wien, steht. Vom Haus W-Gasse 4 führt ein aus einer Steinzeugrohrleitung bestehender Hauskanal in den straßenparallel durch die W-Gasse verlaufenden Straßenkanal. Mit Bescheid vom 2. 10. 1978 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, dem Kläger den Auftrag, die mehrmals gebrochene Steinzeugrohrleitung instandsetz... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: EGUStG 1972 ArtXII Z1EisbEG §4 AEisbEG §8 Abs1EisbEG §23 Abs1UStG 1972 §22 Abs1
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf eine Entschädigungsrente nach § 8 Abs 1 EisbEG ist nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 Abs 1 EisbEG selbst dann ausgeschlossen, wenn bei freier Verpachtung die Überwälzung der Mehrwertsteuer durch einen nicht buchführungspflichten Landwirt auf den Pächter hätte erfolgen können. ... mehr lesen...
Norm: BStG §4BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wenn eine anderweitige Verwendungsart für die Bemessung der Entschädigung fingiert wird, kann nicht gleichzeitig fingiert werden, es bleibe für die Wertminderung und für den Wertverlust durch Durchschneidung der Restgrundstücke bei der bisherigen Verwendungsart. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Ein Minderwert der verbleibenden Restflächen könnte sich auch unter Berücksichtigung einer Verwendung als Erholungsflächen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 798/80 Entscheidungstext OGH 30.03.1981 6 Ob 798/80 Veröff: SZ 54/45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS00... mehr lesen...
Norm: BStG §4BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wenn eine anderweitige Verwendungsart für die Bemessung der Entschädigung fingiert wird, kann nicht gleichzeitig fingiert werden, es bleibe für die Wertminderung und für den Wertverlust durch Durchschneidung der Restgrundstücke bei der bisherigen Verwendungsart. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0053290 zit... mehr lesen...
Die Antragsteller waren Eigentümer einer Landwirtschaft mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 7.2591 ha. Mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 13. Jänner 1975 wurden hievon zum Zweck des Ausbaues der Donaustraße B 3 gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971 Teile der den Antragstellern gehörigen Grundstücke 1772/9, 1540, 1541, 1539, 1566, 1565/1 und 1567 der EZ 59 KG L im Ausmaß von zusammen 8348 m2 im Wege der Enteignung dauernd in Anspruch genommen. Im gegenständlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1112 AEisbEG §4 A
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers nach § 1112 ABGB kommt nicht in Bedacht, weil den enteigneten Bestandgeber kein Verschulden an der Enteignung und der dadurch bewirkten Aufhebung der Bestandrechte Dritter an der enteigneten Sache trifft. Entscheidungstexte 5 Ob 700/78 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 700/78 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Der (mittelbare) Entschädigungsanspruch des Bestandnehmers beruht auf der positiven Bestimmung des § 5 EisbEG, mit welcher der Gesetzgeber aus Billigkeitsgründen die Bestandnehmer in den Kreis der zu entschädigenden Personen einbezogen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 700/78 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 700/78 Veröff: SZ 53/51 = JB... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IABGB §1489 IIIEisbEG §4 AVlbg RaumplanungsG §27 Abs6
Rechtssatz: Der Anspruch auf Enteignungsentschädigung, der zwar privatrechtlicher Natur, aber kein Schadenersatzanspruch im Sinne der §§ 1293 ff ABGB ist, unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 700/78 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 700/78 Veröff: JBl 1981,27... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich wurde der Grundbesitz der Beklagten mit den Grundstücken Nr. 36/4 Garten und Nr. 10 Baufläche gemäß §§ 17 und 20 BStG dauernd und lastenfrei enteignet. Die Entschädigung der Beklagten wurde im verwaltungsbehördlichen Enteignungsverfahren mit insgesamt 7 250 000 S festgesetzt. Davon entfielen auf das Gebäude 4 704 940 S und auf die Übersiedlungskosten für fünf Mietparteien 12 000 S. Sowohl die Erst- und Zweitkläger als auch die Drit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gEisbEG §4
Rechtssatz: Ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung der Zeitpunkt der Enteignung oder der Auszahlung des Entschädigungsbetrages in Frage kommt, ist im Gesetz nicht geregelt, ebensowenig, ob die vom Entschädigungsbetrag allenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer auf den Enteigner nicht überwälzbar sei. Entscheidungstexte 7 Ob 507/80 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Es kann nicht schlechthin gesagt werden, daß die Entschädigungsbeträge, die sich in anderen, vergleichbaren Enteignungsfällen ergeben haben, für den jeweils zu entscheidenden Enteignungsfall grundsätzlich ohne jede Bedeutung wären. Es ist vielmehr Aufgabe des Sachverständigen, nach seinen Erfahrungen und nach den anerkannten Regeln seines Faches auf Grund der Gegebenheiten des einzelnen Falles über die Einbeziehung... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Vor Inkrafttreten des ForstG 1975 (§ 3) war die Kulturbezeichnung im Grundbuch oder im Steuerkataster nicht maßgebend vielmehr die Feststellung notwendig, ob das Grundstück nach seiner natürlichen Beschaffenheit als Waldgrund anzusehen ist. Die seinerzeitige Bezeichnung der Kulturgattung im Grundbauch Als "Wald", steht daher einer Behandlung als landwirtschaftliche Grundfläche nicht entgegen. En... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der Schadenersatzberechtigte und der Enteignete sind gleich zu behandeln. Für den Fall der Enteignung müssen ebenso wie im Schadenersatzrecht andere Grundsätze als bei einem freihändigen Verkauf gelten. Entscheidungstexte 6 Ob 559/79 Entscheidungstext OGH 06.06.1979 6 Ob 559/79 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A
Rechtssatz: Es ist alles zu entschädigen, was für den Fall, daß ein gleichartiges Grundstück erwerbbar ist, tatsächlich aufgewendet werden muß. Bereichert ist der Enteignete, der kein Ersatzgrundstück ankauft, ebensowenig, wie der Eigentümer des beschädigten Kraftfahrzeuges, der die Reparatur seines Fahrzeuges nicht durchführen läßt, aber dennoch die Reparaturkosten einschließlich Umsatzsteuer ersetzt bekommt, weil der herbeiz... mehr lesen...
Norm: BStG §18BStG §20 Abs2EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Auf die Nachteile des Bestandnehmers ist bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung ohne Rücksicht darauf Bedacht zu nehmen, ob der Enteignete dem Bestandnehmer nach Vertrag oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet ist. Die Vergütung obliegt dem Enteigneten nicht nach §§ 1112 oder 1120 ABGB, sondern nach den Enteignungsgesetzen (teilweise abweichend von 6 ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Die Entwertung einer Liegenschaft durch mietengeschützte Bestandrechte ist sowohl bei der Feststellung des Ertragswertes als auch bei der des Verkehrswertes zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 664/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 664/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Enteignungsentschädigung für das im Spruch: genannte Grundstück höher als mit den vom Rekursgericht zugesprochenen 630 000 S zu bemessen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin Folge, hob im bekämpften Umfang die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Rechtssache insoweit an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründu... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für den Fall des Fehlens von Vergleichsgrundstücken können die Richtlinien der Finanzverwaltung zur Orientierung herangezogen werden; auch die Wertbestimmung nach dem Ertragswert kann in Betracht kommen. Entscheidungstexte 7 Ob 649/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 649/78 European Cas... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe der Enteignungsentschädigung ist der der Erlassung des Enteignungsbescheides erster Instanz, nicht der seiner Rechtskraft; eine Valorisierung als Ersatz für die Geldentwertung durch Inflation kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 756/78 Entscheidungstext OGH 06.12.1978 1 Ob 756/78 Ver... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach, wenn er nur tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt Entscheidungen der Behörde zugrundegelegt wurde, weil er dann auch allein der Abwägung eines hypothetischen Käufers, welchen Kaufpreis er für die enteignete Liegenschaft geboten hätte, zugrundegelegt worden wäre. ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 AGrEStG §3
Rechtssatz: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und die Kosten der Einverleibung des Eigentumsrechts für diese, nicht hingegen die Grunderwerbssteuer, die grundsätzlich (§ 3 Z... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Bei einer zeitlich begrenzten Bausperre von vier Jahren ist keine tatsächliche Auswirkung auf den Verkehrswert des Grundstückes anzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 689/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053653 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Wenn eine BauO vorsieht, daß Gebäude, die die Durchführung des festgestellten Bebauungsplanes hindern, mit einem Bauverbot zu belegen sind, das einen teilweisen Neubau überhaupt nicht gestattet, einen Neubau nur in der genehmigten Baulinie zuläßt, sind diese Grundstücke als bebaute zu bewerten. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Bauland sind erschlossene und nach den Flächenwidmungsplänen einer Gemeinde oder mangels eines solchen nach ihrer Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für eine Bebauung bestimmten Grundflächen. Entscheidungstexte 5 Ob 689/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 689/78 7 Ob ... mehr lesen...