Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10.Jänner 1977 wurde zum Zwecke der Errichtung der S 42 Paß Thurn Schnellstraße "Tangente Kitzbühel" die im Eigentum des Antragstellers stehende Liegenschaft EZ 203 II KG Kitzbühel-Land, bestehend aus den 1556 und 962 m2 großen Grundstücken Nr.3037/3 Acker und 3035/6 Wiese/Rain nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 dauernd und lastenfrei zur Gänze enteignet und hiefür eine Enteignungsentschädigung von insg... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines am 14. Februar 1981 in Rechtskraft erwachsenen Bescheides wurde das im Eigentum der Antragsgegnerin stehende, ein Ausmaß von 630 m2 aufweisende Grundstück Nr. 225/2 KG Schwechat nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 gegen eine Entschädigungssumme von 3,928.348 S enteignet. Am 1.Februar 1982 begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Mit Beschluss ON 44 setzte das Erstgericht die Enteignungsentsch... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Landesregierung hat mit dem Bescheid vom 16. Juli 1981, Ib-332-7/81, auf Antrag des Landes Vorarlberg als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff des Vorarlberger Straßengesetzes, LGBl. Nr.8/1969, zum Zwecke des Ausbaues der Landesstraße 2 (der Langenerstraße) im Baulos "Umfahrung Langen" das Eigentum an Teilflächen mehrerer in der Katastralgemeinde Langen gelegener Grundstücke zugunsten des Landes durch Enteignung in Anspruch genommen. Davon waren unter an... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Dezember 1974, BauR-5422/1-1974, Wö/Pl, wurden unter anderem dem Antragsgegner gehörige Grundstücke für den Bau der Bundesstraße A 25, Linzer Autobahn, enteignet. Als Entschädigung für dauernd in Anspruch genommene Grundflächen hat das Erstgericht dem Antragsgegner u.a. 2,556.457,90 S zugesprochen, darunter 285.269 S für die Grundstücke Nr. 1373, 1366, 1367, 1363, 1364 und 1365 sowie 93.932 S für die Grundstü... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 6. April 1978 sowie dem Berichtigungsbescheid vom 28.April 1978 hat die R*** Ö*** für die Umgestaltung der B 127 Rohrbacherstraße im Baulos "Urfahrwände-Puchenau", Einbindung Rudolfstraße, erste Ausbaustufe, gemäß den §§ 17 und 20 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr.286, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den nachangeführten Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich des darauf befindlichen Bew... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann entschied mit dem Enteignungsbescheid vom 13. Juni 1980, daß aus den je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücken 76 und 144 in der EZ 9 KG Mauer Teilflächen von 680 m2 und 1850 m2 für den Ausbau der Wallerner Bundesstraße B 134 im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden und bestimmte die Höhe der Entschädigung mit S 127.680,- (§ 17 und § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BStG). Im Bescheid war die Höhe der Entschädigung mit S 48,- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Grundstückes 2593/1 KG Lend, in Natur rechtsseitiger Mühlgang. Nachbargrundstücke sind auf der einen Seite die im Wohnungseigentum stehenden Grundstücke 1460/1 und 1460/4 (Häuser Graz Wienerstraße 91 und 93), auf der anderen Seite das Grundstück 1459, das im Alleineigentum der erstbeklagten Partei steht. Dieses Grundstück ist mit einem Fruchtnießungsrecht zu Gunsten der zweit- bis fünftbeklagten Parteien belastet. Im Bere... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.11.1980 wurden für den Ausbau der Bundesstraße 96 im Baulos 'Laßnitz-Murau' Teilflächen von im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücken enteignet. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Entschädigung für das Grundstück 521, EZ 200 KG St. Egidi, und zwar a) für die enteignete Teilfläche im Ausmaß von 3.180 m 2 und b) für eine verbleibende Restfläche zwischen alter und neuer B... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 19. Oktober 1981, BauR-175/3-1981 Gr/Pl wurden gemäß den §§ 58 bis 60 des Oberösterreichischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 aus der der Antragstellerin gehörenden Liegenschaft EZ 169 KG D folgende Grundstücksteile enteignet: Aus 1096 Acker 103 m 2 , aus 1097 Wiese 120 m 2 , aus 1099 Acker 58 m ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.11.1974, BauR-4869/9-1974, wurde gemäß §§ 17, 20 Abs 1 BStG für den Ausbau der Wienerstraße B 1 im Bereich der Baulose 'provisorischer Anschluß Marchtrenk-Pernau' von dem im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Grundstück 826/1 in EZ 1476 KG B eine Teilfläche enteignet, wovon nach Vermessung in der Natur schließlich 524 m 2 in Anspruch genommen wurden. Die Entschädigungssumme war ursprünglich mit S ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7.August 1967 wurde gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung ein Bauvorhaben bewilligt, das sich u.a. auf die Grundstücke 1693/1, 1693/3 und 1693/4, je KG Hötting erstreckt. Hiebei wurde den Grundeigentümern die Auflage erteilt, den vor den rechtskräftig festgelegten Straßenfluchtlinien liegenden Grund über Verlangen der F G kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut zu übertragen. Mit rechtskräftigem Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 1017/1 (alle EZ 30 KG Bogenfeld) einschließlich der darauf errichteten Gebäude (Gasthof, Gästehaus und Wirtschaftsgebäude) und setzte die Enteignungsentschädigung insgesamt mit dem Betrag vo... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Der maßgebliche Verkehrswert eines Gebäudes ist der Wert, den es für einen Käufer gehabt hätte, der ebenso wie die Antragsteller darin ein Gasthaus betrieben hätte, für den also das Bauwerk ohne "Umfunktionierung" brauchbar gewesen wäre und damit so wie für die Antragsteller die geforderten Funktionen erfüllt hätte. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wegen des auch im Enteignungsverfahren geltenden Grundsatzes der Pflicht zur Schadensminderung ist darauf abzustellen, welche Nachteile und Kosten dem Enteigneten entstanden wären, wenn er alle Maßnahmen sogleich ergriffen hätte, die ein verständiger Eigentümer in der gegebenen Lage vernünftigerweise getroffen haben würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Ein durch den Bau einer Straße verursachter Ertragsrückgang eines Beherbergungsbetriebes ist im Rahmen des Enteignungsentschädigungsverfahrens nicht ersatzfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 789/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Planungskosten und Baukosten für die Herstellung eines neuen - gleich großen oder größeren - Hauses sind nicht zu erstatten. Entscheidungstexte 6 Ob 789/83 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 789/83 2 Ob 563/88 Entscheidungstext OGH 25.04.1989 2 Ob 563/88 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Wegen der durch die Enteignung bewirkte Unterbrechung eines Gasthausbetriebes kann unter Berücksichtigung der allenfalls zur Geringhaltung dieses Erwerbsverlustes vorgenommenen oder nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmenden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Küchenbetriebes dem Antragsteller höchstens der konkrete Ertragsverlust aus dem Gasthausbetrieb für den Zeitraum zuerkannt werden, der bei sof... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, mittelbare Bundesverwaltung, vom 8. Juli 1977, MA 64-EZ 1315/Kagran- 1/76, B 8 Angerner Straße 22., Wagramer Straße 52/Erzherzog Karl-Straße 2, wurden Teilflächen im Ausmaß von 79 m 2 von den Grundstücken 1067/26 und 1067/39 der EZ 2262 KG Kagran und im Ausmaß von 139 m 2 vom Grundstück 1067/4 der EZ 1315 KG Kagran sowie die im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 2262 Kagran einverleibten Rechte, und zwar da... mehr lesen...
Norm: BStG 1971 §18EisbEG §4 AEisbEG §6Tir BauO 1974 §18
Rechtssatz: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 ABStG §18EisbEG §4 ATirStraßenG §64TirTourismG 2006 §42WRG §60 Abs2WRG §1171.ZPMRK Art1 IV4
Rechtssatz: Dem Zweck der Enteignungsentschädigung entspricht es, dass dem Enteigneten jenes Opfer, das er im Interesse der Allgemeinheit bringt, voll abgegolten wird. Durch die Enteignung wird die Position des Enteigneten im Verhältnis zu anderen Personen nachteilig verschoben. Die Enteignungsentschädigung hat den Zweck, diese Benachteil... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 A
Rechtssatz: Durch den Valorisierungsfaktor sollen die zum Zeitpunkt der Enteignung für die Wertfestsetzung maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden. Die Wahl des Valorisierungsfaktors ist von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Es geht daher nicht an, einen Valorisierungsfaktor ohne Prüfung der konkreten Umstände zum Zeitpunkt der vorliegenden Enteignung festzusetzen. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die bloße Hoffnung oder Erwartung, daß die Holzpreise (oder Grundpreise) in Zukunft wieder steigen werden, ist grundsätzlich nicht einmal entgangener Gewinn; denn auch im Rahmen der vollen Genugtuung ist nur jener Gewinn zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war, also nur der wahrscheinliche, nicht aber der bloß mögliche Gewinn. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Schadloshaltung umfaßt nur den gemeinen Wert der Sache, das ist jener, den die Sache zur Zeit der Beschädigung (Enteignung) hatte; eine spätere Erhöhung des Marktpreises muß daher unbeachtet bleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 541/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 541/83 European Cas... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §1323 D
Rechtssatz: Neben einer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelten Entschädigung des Verkehrswertes der enteigneten Ackerflächen ist der Erwerbsverlust in dem auf der Restfläche betriebenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen nur unter besonderen Voraussetzungen zusätzlich zu entschädigen (ZVR 1967/205). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DBStG §18 Abs1EisbEG §4 A
Rechtssatz: Neben einer nach dem Vergleichswertverfahren ermittelten Entschädigung des Verkehrswertes der enteigneten Ackerflächen ist der Erwerbsverlust in dem auf der Restfläche betriebenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen nur unter besonderen Voraussetzungen zusätzlich zu entschädigen (ZVR 1967/205). Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 AUStG §6 Z9 lita
Rechtssatz: Auch Entschädigungen, die im Falle einer Enteignung eines einem Unternehmen dienenden Grundstückes neben der Ablöse für dieses Grundstück zur Abgeltung jener wirtschaftlichen Nachteile gezahlt werden, die sich durch die Grundabtretung ergeben (zB für den Verlust der stehenden Ernte, für eine Existenzminderung infolge Verlustes von Ackernahrungsfläche für Arbeitsentgang, Restgutentwertung, Übe... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 BEisbEG §5
Rechtssatz: Die im § 5 EisbEG, dessen sinngemäße Anwendung nach der Verweisung des § 20 Abs 1 BStG stattzufinden hat, für die obligatorisch Berechtigten getroffene Regelung führt bei der vergleichbaren Lage, daß ein einzelner Miteigentümer als unmittelbare Enteignungsfolge besondere Vermögensnachteile erleidet, die zu vergüten sind, zu dem Ergebnis, daß auch hier nicht die Feststellung von Einzelansprüchen, so... mehr lesen...