Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Die Bewertung des Unternehmens kann nicht nur auf der Grundlage der Summierung der Einzelwerte erfolgen, sondern wird der Wert mit einem Globalbetrag festzustellen sein. Der Antragsteller hat weiters eine Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nötigung zur Verlegung seines Gewerbebetriebes entstanden ist (Vgl Klang in Klang 2. Auflage II, 195; Grünhut, Das Enteignungsrecht 103 f).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004233Dokumentnummer
JJR_19741127_OGH0002_0050OB00218_7400000_001