Norm
BStG §18 Abs1Rechtssatz
Wird eine Liegenschaft nach dem BStG enteignet, so kann eine durch die straßenbauliche Maßnahme nunmehr mögliche Verwertung zum Schotterabbau als Werterhöhung nicht berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0053652Dokumentnummer
JJR_19760923_OGH0002_0020OB00531_7600000_001