Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Das Finanzamt erließ Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1991 bis 1994 mit Ausfertigungsdatum 5. Juni 1997 und führte zur Begründung: an, von den Abgabenerklärungen sei abgewichen worden, weil ein Eigenheim, welches eine GmbH errichte und von vornherein den Gesellschaftern kostenlos zur Nutzung überlassen werden solle, nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der GmbH gehöre (Hinweis auf Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, § 8 T... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs2;BAO §276;BAO §93 Abs3 lita;BAO §97;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Zustellung der Bescheidbegründung ist der Bescheid zwar noch nicht erlassen. Aus der Bescheidbegründung ersieht die Partei aber bereits, dass das Finanzamt von seiner im Ermessen liegenden Befug... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden "gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993" (richtig wohl vom 25. Oktober 1993 in der Fassung der Verordnung vom 17. Dezember 1993, im Folgenden: Verordnung 1993), "in der Fassung vom 21. Dezember 1994" (richtig wohl vom 30. November 1994, im Folgenden: Verordnung ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Tir 1984 §73 Abs3 lita;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0020 E 22. November 1999
99/17/0021 E 22. November 1999
99/17/0022 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/18 92/17/0253 1 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, die das Gipser- und Stuckateurgewerbe betreibt. Ihr Geschäftsführer OS verfügt über 80% des Stammkapitals, dessen Gattin HS über die restlichen 20%. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung: Seit der Gründung der Beschwerdeführerin im Jahr 1984 seien keine Geschäftsführerbezüge bezahlt worden. Im Zuge der Erstellung der Bilanz zum 31. Dezember 1991 sei ein Ges... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Dezember 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin bekannt, OR habe von November 1989 bis März 1990 im Lokal in Wien, P-Platz 1, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer von 54.905 S ausständig sei. Die Beschwerdeführerin hafte als Lokalinhaberin für diese Abgabe. Die Beschwerdeführerin teilte dem Magistrat mit, OR habe im genannten Zeitraum Publikumstanzveranstaltungen ("Club... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. November 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer bekannt, die R-GmbH habe von Juni bis September 1993 im Lokal in Wien, W-Gasse 11, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen ("Clubbings") durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer in Höhe von 133.475 S ausständig sei. Der Beschwerdeführer hafte als Lokalinhaber für diese Abgabe. Mit Bescheid des Magistrates vom 27. März 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0199 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/26 96/16/0205 3 Stammrechtssatz Verweisungen in der
Begründung: eines Bescheides auf jene eines anderen, der Partei bekannten Bescheides sind grundsätzlich zulässi... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach stRsp muss eine Bescheidbegründung erkennen lassen, welcher als erwiesen angenommene Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Beh zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Beh die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet (Hinweis E 28.5.1997, 94/13/0200). Die Darstellung des von der Beh im Ergebnis ihrer Beweiswürdigung festgestellten Sac... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/21 97/15/0087 4 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/21 97/15/0087 3 Stammrechtssatz Nach stRsp muss eine Bescheidbegründung erkennen lassen, welcher als erwiesen angenommene Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1986 in mehreren Filialen einen Handel mit Blumen; seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer für diesen Zeitraum durchgeführten Betriebsprüfung traf die Prüferin unter anderem folgende Feststellungen: Vor Prüfungsbeginn und während der Prüfung habe die Prüferin "als Kunde" im Hauptgeschäft des Beschwerdeführers am Verkaufspult aufliegende Zettel gesehen, die die einzelnen Umsätze ausgewiesen hätten u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150;BAO §198;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht als ein Element der
Begründung: eines Abgabenbescheides ist zulässig, wenn der Bericht den Abgabepflichtigen betrifft und ihm zugestellt oder ausgefolgt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1993130063.X07 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren u.a. selbstständige Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Seine daraus erklärten (und entsprechend veranlagten) Einkünfte betrugen in den Jahren 1987 rd. S 1 Mio., 1988 rd. S 1,2 Mio. und 1989 rd. S 2,4 Mio. Im Jahr 1992 fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1987 bis 1989 statt. Nach der Tz 33 des Betriebsprüfungsberichtes vom 4. Februar 1992 seien hinsichtlich Umsatzsteuer 1987 bis 1989 ("Hinweis auf Tz 14, 18") und Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Eine - allenfalls auch erst im Berufungsverfahren erfolgte - Ergänzung der offensichtlich mangelhaften
Begründung: der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen (ersten) Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzuläs... mehr lesen...
Unstrittig ist, dass der Sohn des Beschwerdeführers in den Jahren 1984 bis 1989 im Wege zahlreicher telegraphischer Postanweisungen insgesamt S 2,016.920,-- erhalten hat, welchen Betrag er für Lebensunterhalt und Pferdehaltung verwendete. Am 3. Jänner 1989 vom Finanzamt Tulln vernommen gab der Sohn des Beschwerdeführers u.a. folgendes an: "Der Pacht und die Ausgaben für die Pferde werden von meinem Vater der in der BRD wohnhaft ist bezahlt. Diese Beträge kann ich mittels Pos... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung besteht allein dann, wenn objektiv die Besteuerungsgrundlagen nicht zu ermitteln (zu berechnen) sind. Auch Schätzungsergebnisse unterliegen nach Maßgabe des § 93 Abs 3 lit a BAO bzw des § 288 Abs 1 lit d BAO der Begründungspflicht. Die
Begründung: hat die ... mehr lesen...
Mit zwei Erledigungen vom 19. Juni 1997 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum erstes Vierteljahr 1997 für die Objekte "Büro-Abwasserzähler" und "Abw.-Messanlage" von einer Bemessungsgrundlage von 22 m3 bzw. 76.342 m3 die Kanalbenützungsgebühr in der Höhe von S 381,15 bzw. S 1,322.625,15 vor. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin "Berufung" und beantragte die "Neufestsetzung" der Kanalbenützungsgebühr unter Anwendung des ... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37168 Kanalabgabe VorarlbergL82308 Abwasser Kanalisation Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §27 Abs3 lita;AbgVG Vlbg 1984 §74;BAO §177;BAO §93 Abs3 lita;KanalO Nenzing 1992 §14;KanalO Nenzing 1992 §15 Abs5;KanalO Nenzing 1992 §15;
Rechtssatz: Die Kanalbenützungsgebühr nach § 14 und § 15 KanalO Nenzing 1992 ist jeweils für ein Jahr ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Bei der Beschwerdeführerin, die das Handelsgewerbe betreibt, fand im Jahr 1993 eine Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum 4-9/1993 statt. Im Prüfungsbericht (Nr. 147/93) wird unter Tz 16 ausgeführt, für den Wareneinkauf von Sinterwerkstoffen und Gelee-Royal geltend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Es liegt zwar keine Rechtswidrigkeit darin, in der
Begründung: eines Bescheides auf die eines anderen, der Partei bekannten Bescheides zu verweisen (Hinweis E 25.6.1998, 97/15/0061); ein solcher Verweis vermag aber den verweisenden Bescheid nur dann zu tragen, ... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §177;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Feststellungen über den Wert von Gegenständen dürfen gegebenenfalls und bei entsprechender
Begründung: auch dann auf die Ergebnisse eines Gutachtens gestützt werden, wenn das Gutachten nicht die nämlichen, sondern nur gleiche oder vergleichbare Gegenstände betrifft. ... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 31. Oktober 1996 die Parkometerabgabe in der Höhe von S 138,--, mit Bescheid vom 15. November 1996 die Parkometerabgabe in der Höhe von S 240,-- und mit weiterem Bescheid vom 15. November 1996 die Parkometerabgabe in der Höhe von S 132,-- vor. In den Begründungen der Bescheide heißt es, gemäß § 1 Abs. 3 des Parkometergesetzes seien zur Entrichtung der Abgabe der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer e... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §20;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
Rechtssatz: Ermessensentscheidungen (hier: Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern der Wr Parkometerabgabe) sind zu begründen. D... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
Rechtssatz: Eine
Begründung: der Ermessensentscheidung über die Heranziehung des Zulassungsbesitzers zur Zahlung der Parkometerabgabe, die darauf hinausläuft, dass bei Autovermietu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und HS erwarben mit Kaufvertrag vom 31. Oktober 1989 je zur Hälfte eine Liegenschaft (mit einem darauf befindlichen Gebäude) im 4. Wiener Gemeindebezirk. Für die Jahre 1990 und 1991 wurde beim Finanzamt jeweils eine Umsatzsteuererklärung und eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) eingereicht, wobei als Unternehmer bzw als Gemeinschaft jeweils der Name des Beschwerdeführers "und Mitbesitzer" angeführt wurde. Anläßlich einer ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Von zentraler Bedeutung für die Tragfähigkeit der
Begründung: eines Bescheides ist die zusammenhängende Darstellung des von der Beh festgestellten Sachverhaltes, der durch den bloßen Hinweis auf irgendwelches "Aktenmaterial" nicht... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und den Verwaltungsakten, soweit diese vorgelegt wurden, ergibt sich folgendes: Nach den aufgrund einer Anzeige durchgeführten Ermittlungen des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 3. Juni 1996 die Umsatzsteuervorauszahlungen für Dezember 1995 und Jänner bis März 1996 in der Höhe von S 2,5 Millionen und 7,5 Millionen fest. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin Berufung und beantragte, der Festsetzung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §166;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0092 E 18. Oktober 1988 RS 5 Stammrechtssatz Anonyme Mitteilungen sowie Aussagen geheimgehaltener Personen können zwar für die Behörde einen Verdacht begründen, der sie zu entsprechenden Ermittlungen und Nachforschungen berechtigt. Als Beweismittel zur
Begründung: von Feststel... mehr lesen...