Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0180 E 27. August 1998 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Nach stRSp des VwGH muß die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde, aus welchen Erwägungen die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litc;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Zur Aufhebung eines angefochtenen Bescheides führt eine Unzulänglichkeit seiner
Begründung: nur dann, wenn diese Unzulänglichkeit zur Folge hat, dass dem Beschwerdeführer damit die Verfolgung seiner Rechte vor dem Verwaltungsg... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwersteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der angefochtene Bescheid - mit ihm ist die Berufung neuerlich abgewiesen worden - ist im fortgesetzten Verfahren ergangen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 8. Juli 1997 mit Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0147 - auf die Ausführun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Abgabenbescheides muss ua erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt worden ist und aus welchen Erwägungen die Beh zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt. Die
Begründung: hat überdies in der Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu... mehr lesen...
Mit "Zahlungsauftrag" des Bürgermeisters der Gemeinde Fuschl am See (im Folgenden: F) vom 25. Jänner 2000 wurde dem Beschwerdeführer neben Grundsteuer B, Abfallgebühren, Wassergebühren, Kanalgebühren und Schneeräumgebühren auch eine besondere Ortstaxe für das Jahr 1999 in der Höhe von S 3.360,-- vorgeschrieben. Der Zahlungsauftrag ist auf seiner Vorderseite nicht als Bescheid bezeichnet. Er trägt auf seiner Rückseite folgende Belehrung: "Die Vorschreibung gilt als: a) Abgabe... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Slbg 1963 §67 Abs2;LAO Slbg 1963 §67 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/17/0038 E 19. März 2001 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Lässt der
Spruch: eines Bescheides für sich allein beurteilt keine Zweifel an seinem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Geschäftsführer einer GmbH, die sich vor allem mit Text- und Datenverarbeitung befasst und deren Gesellschafter im Streitzeitraum eine in Liechtenstein ansässige AG war (in der Folge: CCI). Daneben ist er Steuerberater. In den Streitjahren stellte ihm die CCI EDV-Hard- und Software, Kanzleiräume, Personal etc. zur Verfügung. Das von ihm hiefür geleistete Entgelt wurde in seiner Einnahmen/Ausgaben-Rechnung als Betriebsausgabe erfasst. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: In der Bescheidbegründung muss jener Sachverhalt angeführt sein, den die Behörde als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt, und weiters die Darstellung der behördlichen Überlegungen zur Beweiswürdigung angegeben sein, wobei auf das Vorbringen des Abgabepflichtigen im Verwaltungsverfahren sachve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf bestimmte Aktenseiten kann Feststellungen im Bescheid nicht ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150049.X02 Im RIS seit 21.02.2002 mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. die Ansicht vertreten, dass Michael L, der Sohn der Beschwerdeführerin, hinsichtlich der Geschäftsanteile der Michael L GmbH "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Treunehmer seiner Mutter" gewesen sei. Der Prüfer stützte dies vornehmlich auf ein verbindliches Anbot des Michael L, seine Geschäftsanteile an seine Mutter abzutreten. Daneben stützte sich der Prüfer diesbezügli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Bei unbestrittener Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung, somit auch bei unbestrittener Eigenschaft einer Person als Gesellschafter der entsprechenden GmbH, mag eine Vermögensdeckungsrechnung geeignet sein, allfällige Einwendunge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §177;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde. Die Behörde ist an die Äußerungen von Sachverständigen nicht gebunden. Die Behörde hat aber im Falle des Abgehens von einem Gutachten in der
Begründung: ihrer Entscheidung im Einzelnen darzutun, aus welchen Gründen si... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 8. April 1997 wurde dem Erstbeschwerdeführer als Halter, der Zweitbeschwerdeführerin als Eigentümerin sowie ferner der S GmbH als Lokalinhaberin für das Halten eines Spielapparates der Type "Joker Card" in einer konkret bezeichneten Betriebsstätte in Wien für die Monate April 1991 bis Januar 1992 Vergnügungssteuer samt Säumniszuschlag vorgeschrieben. Der Spielapparat sei ab März 1990 zum Steuersatz von 3.000 S zur Vergnüg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG Gesamtrechtsnachfolger der K GesmbH. Mit Vergnügungssteuerbescheid vom 8. November 1991 wurde dieser durch den Magistrat der Stadt Villach als Abgabenbehörde erster Instanz "ab" Oktober 1991 für vier Kegelbahnen ein monatlicher Abgabenbetrag von 800 S an Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Im Spruch: wurde festgehalten, dass dieser Bescheid ein Dauerbescheid sei und die darin festgesetzte Vergnügungssteuer monatlich in ders... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;AVG §58 Abs2 impl;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §228 Abs3;LAO Krnt 1991 §73 Abs2;LAO Krnt 1991 §73 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides keine Aussage, wonach die Wiederaufnahme des Ve... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Es liegt zwar keine Rechtswidrigkeit darin, dass in der
Begründung: eines Bescheides auf die eines anderen, der Partei bekannten Bescheides verwiesen wird (Hinweis E 22. April 1999, 97/15/0162). Die bloße Bezugnahme auf die Rechtskraft ... mehr lesen...
Mit einem auf § 9 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 und auf die Müllabfuhrordnung der im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Gemeinde gestützten Bescheid vom 22. September 1997 sprach der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde aus, dass den Beschwerdeführern für ihre im Abfuhrbereich gelegene Liegenschaft eine Mülltonne mit 80 l Fassungsvermögen zugeteilt werde. Einer gegen diesen Bescheid vom Erstbeschwerdeführer erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;BAO §281 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Stmk 1963 §211 Abs1;LAO Stmk 1963 §70 Abs2;LAO Stmk 1963 §70 Abs3 lita;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/17/0039 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie nach dem § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a und lit. b FinStrG schuldig erkannt und bestraft. Nach Ausweis der Akten wurde dieses Erkenntnis des Spruchsenates dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der 14. April 1998 beurkundet wurde. Ein von einer Wirtschaftsprüfungs- un... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH waren im Streitzeitraum die L. Beteiligungs GmbH mit einem Geschäftsanteil von 75 % und die U. & K. Holding GmbH Nfg. KG mit einem solchen von 25 %. Gesellschafter der L. Beteiligungs GmbH waren Dipl. Ing. Peter L. und Dr. Hans L. und deren Ehefrauen. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin waren Dipl. Ing. Peter L., Dr. Hans L. und Dkfm Armin K. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §56 Abs2;VwGG §36;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der von der belBeh unternommene Versuch, die im angefochtenen Bescheid verabsäumte
Begründung: in der Gegenschrift im Verfahren vor dem VwGH nachzuholen, ist verfahrensrechtlich zum Scheitern verurteilt (Hinweis E 30.9.1999, 97/15/0075; E 19.2.1997, 96/13/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §56 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Bf hat in seiner Berufung ein Vorbringen zur Frage der Rechtzeitigkeit des erhobenen Rechtsmittels erstattet, mit welchem die belBeh im angefochtenen Zurückweisungsbescheid jegliche Auseinandersetzung unterlassen hat. Der angefochtene Zurückw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0180 E 27. August 1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRSp des VwGH muß die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Einsicht gelangt ist, daß gerade dieser Sa... mehr lesen...
Für die hier in Streit stehende Frage der Stundung in Ansehung von Wasser- und Kanalgebühren ist folgende, die Vorschreibung von Getränkesteuer betreffende Vorgeschichte von Bedeutung: Der Beschwerdeführer hat für seine Betriebe B, R, K und S für den Zeitraum Jänner 1997 bis Juli 1999 die Getränkesteuer (einschließlich jener für alkoholhältige Getränke) selbst bemessen und entrichtet. Für die Betriebe B, R und K gilt dies auch für das Jahr 1996. Mit Anträgen vom 29. Juni 199... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Tir 1984 §73 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/14/0201 E 23. April 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0160 E 22. Dezember 1993 RS 7 Stammrechtssatz Die Pflicht, einen Be... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen sind Rechtsnachfolger nach der Post und Telekom Austria AG. Diese wiederum war Rechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung. In einer an das Finanzamt für Körperschaften gerichteten Eingabe vom 14. Jänner 1998 wurde ausgeführt, die Landeshauptstadt Linz habe der Post und Telekom Austria AG mit Bescheid vom 17. Juli 1997 Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der Vorschreibung sei die Lohnsumme der Dienstnehmer im Fernmeldebereich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Bescheides ist als Auslegungsbehelf heranzuziehen, wenn der
Spruch: des Bescheides Zweifel an seinem Inhalt offen lässt (Hinweis E VS 25.5.1992, 91/15/0085, VwSlg 6675 F/1992; E 3.6.1... mehr lesen...
Mit Antrag vom 7. Dezember 1998 begehrten die Beschwerdeführer die Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge (nach dem Antragsvorbringen bestand eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge von 62.798 kg) in eine Anlieferungs-Referenzmenge im Ausmaß von 35.000 kg. Sie begründeten die gewünschte Umwandlung wie folgt: "1.) Verunsicherung der Konsumenten über Verwendung v. Rohmilch. 2.) Zweimalige Anklage (3. Juni 97 und 26. Februar 98) beim Bezirksgericht St. Pö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ist die Mangelhaftigkeit der
Begründung: eines vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides wesentlich, weil sie etwa die Prüfung des angefochtenen Bescheides auf die Rechtmäßigkeit seines Inhaltes unmöglich macht, dann liegt e... mehr lesen...