RS Vwgh 1999/3/25 98/15/0131

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Feststellungen über den Wert von Gegenständen dürfen gegebenenfalls und bei entsprechender Begründung auch dann auf die Ergebnisse eines Gutachtens gestützt werden, wenn das Gutachten nicht die nämlichen, sondern nur gleiche oder vergleichbare Gegenstände betrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150131.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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