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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Eine - allenfalls auch erst im Berufungsverfahren erfolgte - Ergänzung der offensichtlich mangelhaften Begründung der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen (ersten) Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmegründe dar (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130131.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016