RS Vwgh 1999/10/21 97/15/0198

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/15/0199

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/11/26 96/16/0205 3

Stammrechtssatz

Verweisungen in der Begründung eines Bescheides auf jene eines anderen, der Partei bekannten Bescheides sind grundsätzlich zulässig (Hinweis Ritz, BAO-Komm, § 288, Rz 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150198.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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