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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Es liegt zwar keine Rechtswidrigkeit darin, in der Begründung eines Bescheides auf die eines anderen, der Partei bekannten Bescheides zu verweisen (Hinweis E 25.6.1998, 97/15/0061); ein solcher Verweis vermag aber den verweisenden Bescheid nur dann zu tragen, wenn seinerseits der verwiesene Bescheid den Anforderungen an eine ausreichende Bescheidbegründung genügt und auch aus dem Verweis eindeutig hervorgeht, welche Begründungspassagen des seinerzeitigen Bescheides für die Stützung des nunmehrigen Bescheides konkret herangezogen werden.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150062.X02Im RIS seit
20.11.2000