Mit dem an die beschwerdeführenden Parteien und weitere 38 im Verfahren als Mitbeteiligte herangezogene Milcherzeuger ergangenen Bescheid vom 7. Juli 1997 hob die belangte Behörde den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich III der Agrarmarkt Austria vom 21. Mai 1997 gemäß § 83 Abs. 3 Marktordnungsgesetz 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210, in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf. Dies mit der Begründung: , mit Schreiben vom 3. Juli 1997 habe die Agrarmarkt Austria (AMA) mitgeteilt, unter an... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 12. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1985 bis 1989 eine Abgabennachforderung für Getränkeabgabe in der Höhe von S 194.505,-- vorgeschrieben. Die Abgabenschuld betraf Getränkeumsätze in den Betrieben M und V, die beide vom Beschwerdeführer betrieben werden. Die Nachforderung ergab sich aus der Annahme der Behörde, dass der für die Verabreichung eines Frühstücks verbuchte Entge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §20;BAO §299;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;MOG 1985 §83 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/17/0304
Rechtssatz: Die Aufsichtsbehörde muss in der
Begründung: eines auf § 83... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §299;BAO §93 Abs3 lita;MOG 1985 §83 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/17/0304
Rechtssatz: Eine aufsichtsbehördliche Aufhebung eines Bescheides gem § 83 Abs 3 MOG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt voraus, dass die Behörde (Milchwirtschaftsfonds bzw AMA)... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §147;LAO Krnt 1991 §214 litd;LAO Krnt 1991 §73 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;LAO Krnt 1991 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat auch im Falle einer Schätzung die Grundlagen für die Schätzung in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die Beschwerdeführerin betreibt ein Handelsunternehmen mit dem Schwerpunkt Fenster, Türen und Wintergärten. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin insbesondere Fenster und Türen mit Zubehör, aber auch Tresore zu mehrfach überhöhte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1998 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß diese als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der E. GmbH für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1996 und 1997 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe (Finanzvergehen nach § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muss die
Begründung: eines Bescheids ua erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt worden ist und aus welchen Erwägungen die Beh zur Einsicht gelangt ist, dass ger... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §82;FinStrG §83;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines AbgPfl. Anders als nach... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 22. September 1997 wurde der Beschwerdeführerin der Ersatz von Gerichtskosten in der Höhe von S 2.700,--, sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 (GEG) von S 100,--, insgesamt sohin S 2.800,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin beantragte am 30. September 1997, ihr diese vorgeschriebenen Gerichtskosten nachzulassen. Sie sei Eigentümerin eines näher bezeic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/22 90/13/0160 7 Stammrechtssatz Die Pflicht, einen Bescheid schlüssig zu begründen, stellt keinen Selbstzweck dar. Ein Begründungsmangel führt daher nur dann zur Bescheidaufhebung, wenn er entweder di... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der A-GmbH vom 11. Dezember 1995 findet sich unter Tz 20 zur Umsatzsteuer folgende Feststellung: "Schätzung Ust 1992/1993 und 1993/1994 Die Ust 1992/1993 wurde anhand der vorläufigen Bilanz geschätzt. Die Ust 1993/1994 wurde anhand der vorliegenden UVA's geschätzt, bzw. waren einige Erlöse bzw. Gutschriften nicht erfaßt (Gutschrift Panoramavideo - netto 1.250.890,-; Forderung Klemmen - netto 301.095,55; Forderung Pachtzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/19 96/13/0094 4 Stammrechtssatz Die Unterschiedlichkeit der an die
Begründung: eines Einleitungsbescheides im Verhältnis zu jener eines Straferkenntnisses zu stellenden Anforderungen hat ihren Sitz in der Unterschiedlichkeit der begründungsbed... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Anläßlich seiner Emeritierung übertrug er mit Vereinbarung vom 31. März 1988 die Hauptmietrechte an der Kanzlei sowie die gesamte Kanzleieinrichtung an seine Tochter, die ebenfalls Rechtsanwalt ist. Weiters wurden die Ansprüche aus einer "Reihe laufender Akte" übertragen und der Tochter das Recht eingeräumt, die betreffenden Forderungen "einzuziehen". Die Forderungen wurden einvernehmlich mit S 5,660.000,-- bewertet; da dem Beschwerdeführer aber ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Hinweis auf einen noch nicht zugestellten Betriebsprüfungsbericht in der
Begründung: eines Abgabenbescheides stellt als ganz oder teilweise fehlende
Begründung: einen Mangel dar, der zu einer Antragstellung gem § 245 Abs 2 BAO berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Erkenntnisses erstangeführten Bescheid wurde im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Abfallgebühr für das näher bezeichnete Objekt für das Jahr 1992 gemäß §§ 2, 3 und 4 der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 1992 mit S 20.736,-- inkl. 10 % Umsatzsteuer vorgeschrieben. Mit dem im
Spruch: dieses Erkenntnisses zweitangeführten Bescheid wurde im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Abfallgebühr für das (selbe) näher bezeichnete Objekt f... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbfallgebührenG Tir 1991 §6 Abs1;AbfallgebührenO Innsbruck 1992 §7 Abs1;AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §8;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Tir 1984 §217;LAO Tir 1984 §73 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Empfänger eines im Jahre 1993 in das Inland verbrachten Motorrades der Marke Harley Davidson. In der beim Zollamt Lustenau eingereichten Anmeldung vom 15. April 1993 wurde als Rechnungsbetrag US-Dollar 3.110,-- angegeben. Dieser Betrag schien auch auf der der Anmeldung angeschlossenen Rechnung auf. In der vom Beschwerdeführer beim Finanzamt Feldkirch eingereichten Erklärung über die Normverbrauchsabgabe vom 23. Juni 1993 wurde als Bemessungsgrundlage der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Verweisungen in der
Begründung: eines Bescheides auf jene eines anderen, der Partei bekannten Bescheides sind grundsätzlich zulässig (Hinweis Ritz, BAO-Komm, § 288, Rz 3). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160205.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde beim Beschwerdeführer eine Lohnsteueraußenprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1993 durchgeführt. Den Darstellungen des Prüfers folgend erließ das Finanzamt am 9. Februar 1994 einen entsprechenden Haftungsbescheid. Hinsichtlich der strittigen Punkte der Nachversteuerung von Aushilfsentlohnungen für die Jahre 1990 bis 1993 und der Besteuerung der Überstundenzuschläge für einen bestimmten Arbeitnehmer erhob der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt in Höhe von S 43.332,--. Dabei stand einem Architektenhonorar von S 1,293.332,-- eine mit "Fremdleistung" bezeichnete Ausgabenposition in Höhe von S 1,250.000,-- gegenüber. Die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1991 erfolgte (insoweit) erklärungsgemäß (Bescheid vom 30. März 1993). Im Jahr 1996 fand beim Beschwerdeführer u.a. Betreff: ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Mehrwertsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Im Zuge einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für mehrere Voranmeldungszeiträume der Jahre 1994 und 1995 traf der Prüfer die Feststellung, daß von der M-GmbH am 31. Juli 1995 in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge für "Aurela Parfumöl Andromeda" bzw. "Aurela Parfumöl Circin"... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §93 Abs3 lita;UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behauptung, es wären keine dem Fakturenwert entsprechenden Waren geliefert worden, läßt keineswegs in einer für den VwGH nachprüfbaren Weise erkennen, daß die tatsächliche Lieferung nicht in solchen Waren bestanden h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1988 §69;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150008.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 11.07.2012 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §150;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verweis auf die Ausführungen in einem Betriebsprüfungsbericht ist dann rechtlich zulässig, wenn aus diesem die Wiederaufnahmsgründe hervorgehen und auch Überlegungen zur Ermessensübung dargestellt sind. ... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1993, Zl. 91/17/0119, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien, soweit er die Haftung für Vergnügungssteuer und Nebenansprüche betraf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen (Haftung für Getränkesteuer) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF idF 1989/033; ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1091;BAO §93 Abs3 lita;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum Juni 1988 bis Jänner 1990 Geschäftsführer einer GmbH. Mit Schreiben vom 21. Juni 1995 wurde dem Beschwerdeführer vom Finanzamt mitgeteilt, daß auf dem Abgabenkonto dieser Gesellschaft Abgabenrückstände in Höhe von rund S 3,9 Millionen aushafteten, deren Einbringung bisher vergeblich versucht worden sei. Sollte die Abgabenschuld nicht abgestattet werden können, so würde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Geschäftsführer zur Haftung herangez... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §248;BAO §289 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Finanzamt begründete im konkreten Fall die Heranziehung zur Haftung insb damit, daß der Haftungspflichtige für bestimmte Zeiträume die "gemeldete bzw rechtskräftig vorgeschri... mehr lesen...