Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn AS, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stefan Stoiber, ***, ***, vom 11 Jänner 2018 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. Juni 2016, Zl. 09/2016/Ir, mit dem der Berufung gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 12. April 2016 betreffend Vorschreibung einer Kanalabenützungsgebühr teilweise Folge geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.02.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §115 Abs1BAO §279KanalG NÖ 1977 §1a Z9KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §9
Rechtssatz: Stehen zwei Grundstücke im bücherlichen Eigentum derselben Person und grenzen unmittelbar aneinander an, so handelt es sich um eine einheitliche Liegenschaft im Sinne des § 1a Z 9 NÖ Kanalgesetz 1977, für welche die Kanaleinmündungsabgabe (und die Ergänzungsabg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der G GmbH, nunmehr vertreten durch die Gabler Gibel & Ortner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Statutarstadt Wiener Neustadt vom 7. April 2017, AZ. WN/50768/BW-VG-BP/1, mit welchem eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 17. November 2016, AZ. WN/50... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: BAO §4 Abs1ZustG §16BauO NÖ 2014 §2BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat die Abgabe festzusetzen, sobald der Abgabenanspruch entstanden ist. Schlagworte Finanzrecht; Aufschließungabgabe; Abgabenfestsetzung; Verfahrensrecht; Zustellung; Zustellnachweis; European Case Law... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: BAO §4 Abs1ZustG §16BauO NÖ 2014 §2BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist. Behauptet jemand, es lägen Zustellmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzubieten, die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn PR, vertreten durch RAe Gloss Pucher Leitner Schweinzer, ***, ****, vom 20. November 2017 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 20. Oktober 2017, Zl. ***, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 5. Juli 2017 betreffend Vorschreibung einer Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §11BauO NÖ 2014 §38BAO §4 Abs1
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe setzt ausdrücklich einen rechtskräftigen Bauplatzerklärungsbescheid bzw. Baubewilligungsbescheid voraus. Erst mit Rechtskraft dieses Bescheides entsteht der Abgabenanspruch der Gemeinde. Ausgeschlossen ist somit, dass die Bauplatzerklärung und die Abgabenvorschr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau GW, ***, ***, vom 25. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 27. September 2017, Zl. 303760/2017, mit welchem der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 1. Juni 2017 betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe nach der NÖ Bauordnung 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn KL, ***, ***, vom 30. August 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 3. August 2017, Zl. V920850/3/2017/4/tl/FW, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 19. Mai 2017 betreffend Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung 2014 als unbegr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1BauO NÖ 1976 §14 Abs7BauO NÖ 2014 §38 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs7
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Festsetzung von Abgaben nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften jene Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegolten ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1BauO NÖ 1976 §14 Abs7BauO NÖ 2014 §38 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs7
Rechtssatz: Zwar sind die nach § 14 Abs. 7 der NÖ Bauordnung 1976 als Aufschließungsbeiträge bezeichneten Gemeindeabgaben im Rahmen des Haushaltes der Gemeinde zweckgebunden, müssen aber keineswegs dem betreffenden Grundstück zu Gute kommen. Die Verpflichtung zur Erbringung von Aufschl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1BauO NÖ 1976 §14 Abs7BauO NÖ 2014 §38 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs7
Rechtssatz: Das Wesen der Aufschließungsabgabe [§ 38 NÖ Bauordnung 2014] liegt darin, dass diese einen Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den (erstmaligen) Herstellungskosten der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Straßen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 22.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1BauO NÖ 1976 §14 Abs7BauO NÖ 2014 §38 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs7
Rechtssatz: Eine durch den Voreigentümer erbrachte und auf die Aufschließungsabgabe anzurechnende Geldleistung ist gemäß § 38 Abs. 7 letzter Satz NÖ Bauordnung 2014 auf der Grundlage des Baukostenindexes der Bundesanstalt “Statistik Österreich” zum Zeitpunkt der Vorschreibung zu valori... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 22.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1BauO NÖ 1976 §14 Abs7BauO NÖ 2014 §38 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs7
Rechtssatz: Im Abgabenrecht gilt der Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben, sodass die im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches geltende Sach- und Rechtslage heranzuziehen ist. Auf diesen Zeitpunkt bezieht sich auch die Vorschreibung. Dies folgt im Übrigen auch aus § 38 Ab... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn LT, ***, ***, vom 17. August 2017 gegen den Berufungsbescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 20. Juli 2017, Zl. 8510/1938/2017/LN, betreffend Vorschreibung einer Kanalabenützungsgebühr (mit Wirkung ab 1. Jänner 2017), mit dem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1KanalG NÖ 1977 §1a Z6KanalG NÖ 1977 §5 Abs1
Rechtssatz: Für den Charakter als " Kellergeschoss" ist es nicht maßgeblich, ob dieses die für Aufenthaltsräume vorgeschriebene Höhe erreicht oder nicht bzw. wie es genutzt wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass § 4 Z 7 NÖ Bauordnung 1996 in seiner Stammfassung unter einem Kellergeschoss ein solches ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1KanalG NÖ 1977 §1a Z6KanalG NÖ 1977 §5 Abs1
Rechtssatz: Ein Kellergeschoss wird als ein Geschoss definiert, dessen Außenwände zum Großteil unter der bestehenden oder bewilligten Höhenlage des Geländes des Baugrundstückes liegen (vgl. VwGH Zl. 2008/17/0050). Schlagworte Gemeinderecht; Finanzen; Kanalbenützungsgebühr; Ke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau MK, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft, ***, ***, vom 6. Juni 2017 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 2. Mai 2017, Zl. KA-31650/2016, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 22. Dezem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau MK, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft, ***, ***, vom 6. Juni 2017 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 2. Mai 2017, Zl. WA-31650/2016, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 22. Dezem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2017 Norm: BAO §4 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1978 §6 Abs3GdwasserleitungsG NÖ 1978 §7
Rechtssatz: Unter dem Begriff des Grundstückes bzw. einer Liegenschaft sind alle Grundstücke und Flächen zu verstehen, die einem Eigentümer gehören, unabhängig von deren Nummerierung nach grundbuchsrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. VwGH 1313/79, VwSlg. 9980 A/1979). ... mehr lesen...