RS Lvwg 2018/3/1 LVwG-AV-1310/002-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.03.2018

Norm

BAO §4 Abs1
BauO NÖ 1996 §41 Abs1
BauO NÖ 1996 §63 Abs3
BauO NÖ 2014 §41 Abs1
BauO NÖ 2014 §63 Abs7

Rechtssatz

Die bescheidmäßige Vorschreibung einer Abgabe setzt ganz allgemein den Bestand einer Abgabenschuld (bzw. eines Abgabenanspruches der Gemeinde) voraus.

Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam u.a. für die Abgabenfestsetzung, welche vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. (vgl. VwGH Zl. 2007/17/0012).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Abgabenfestsetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1310.002.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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