Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.03.2018Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Die bescheidmäßige Vorschreibung einer Abgabe setzt ganz allgemein den Bestand einer Abgabenschuld (bzw. eines Abgabenanspruches der Gemeinde) voraus.
Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam u.a. für die Abgabenfestsetzung, welche vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist. (vgl. VwGH Zl. 2007/17/0012).
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenschuld; Abgabenfestsetzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1310.002.2017Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018