RS Lvwg 2018/3/6 LVwG-AV-1049/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.03.2018

Norm

BAO §4 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5b
KanalG NÖ 1977 §5

Rechtssatz

Der Abgabenbescheid ist seinen wesentlichen Merkmalen nach lediglich feststellender Natur. Er bringt den Abgabenanspruch nicht zum Entstehen, sondern stellt den aus dem Gesetz erwachsenden Anspruch lediglich fest (vgl. VwGH Zl. 94/17/0419). Daraus ergibt sich, dass die Abgabenbehörde die Abgabe festzusetzen hat, sobald der Abgabenanspruch entstanden ist.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Feststellungsbescheid; Sach- und Rechtslage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1049.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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