Mit Schreiben vom 30. Juni 1994 richtete die beschwerdeführende Partei an den Magistrat der Stadt Wien unter dem Betreff: "Gebühren-Abgabenbescheid" und der Anführung einer Kontonummer ein Schreiben folgenden wesentlichen Inhaltes: "Im Jahre 1992 lag bei uns ein Rohrgebrechen vor. Da das Gebrechen außerhalb des Gebäudes in einem Schacht passierte, wurde dieses erst viel zu spät und nur durch Zufall entdeckt. Weiters ist diese Menge an Wasser nicht in da(s) öffentliche Kanalnetz ei... mehr lesen...
1. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht der Beschwerdeführer die Säumnis der belangten Behörde betreffend zwei Berufungen in Angelegenheiten der Vorschreibung besonderer Ortstaxe geltend. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F in Salzburg. Der Beschwerdeführer wurde von der Gemeinde zur Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 Salzburger Ortstaxengesetz im Hinblick auf eine Wohnung auf dieser Liegenschaft aufgefordert. Auf Grund dieser... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;BAO §289 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art132;LAO Slbg 1963 §198;LAO Slbg 1963 §203;LAO Slbg 1963 §208 Abs1;LAO Slbg 1963 §227 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsam... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. In seinem Bericht vom 18. Februar 1992 traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung: Tz 15: Der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 29. November 1983 die näher bezeichnete Liegenschaft erworben und als notwendiges B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §305 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/12 90/14/0044 3
VwSlg 6882 F/1994 Stammrechtssatz Die Berufungsinstanz darf die Wiederaufnahme nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden sind. Aufgabe der Berufungsbehörde bei de... mehr lesen...
Anlässlich eines Antrages auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1991 beantragte der Beschwerdeführer - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - die Berücksichtigung anteiliger Kraftfahrzeugkosten sowie von Kosten des Umzuges von einer BUWOG-Wohnung, welche der Beschwerdeführer wegen seines Ausscheidens aus dem öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnis räumen musste, in eine andere Wohnung als Werbungskosten und - in einem Nachtrag zu dem Jahresa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die AbgBeh zweiter Instanz hat gem § 289 Abs 1 BAO, sofern die Berufung nicht gem § 278 BAO zurückzuweisen ist und keine Anweisung auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ergeht, immer in der Sache selbst zu entscheiden. In Verbindung mit § 279 Abs 1 BAO, wonach ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Jänner 1990 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde Sophie G und mehreren namentlich genannten Mitgesellschaftern, darunter Christa G, für 20.862 Nächtigungen zu einem näher bezeichneten Fremdenbeherbergungsbetrieb im Fremdenverkehrsjahr 88/89 die Fremdenverkehrsabgabe in der Höhe von S 83.136,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhoben (am 8. Februar 1990) Sophie G und Mitgesellschafter unterfertigt von Sophie G Berufung. Auf Grund der Berufung ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/25 89/17/0089 1
(hier § 212 OÖ LAO 1996 anzuwenden) Stammrechtssatz "Sache" iSd § 224 Abs 1 Wr LAO (ebenso wie iSd §... mehr lesen...
Christa G beantragte am 25. August 1992 die bescheidmäßige Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe 11/1991 bis 7/1992 und mit weiterer Eingabe vom 5. März 1993 die bescheidmäßige Festsetzung der in Rede stehenden Abgabe durch die Oberbehörde. Der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde wies den am 5. März 1993 eingebrachten Devolutionsantrag ab. Nach Ergehen des diesen Bescheid aufhebenden Vorstellungsbescheides der belangten Behörde schrieb der Gemeinderat der mitbeteiligten ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO OÖ 1996 §212 Abs1;LAO OÖ 1996 §212 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/25 89/17/0089 1 (hier: gilt auch für § 212 OÖ LAO 1996) Stammrechtssatz "Sache" iSd § ... mehr lesen...
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26. März 1996, 96/14/0011 - auf dieses wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen -, den Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hatte, gab die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren mit Berufungsentscheidung vom 20. Juni 1996 der Berufung Folge. Sie brachte im Spruch: ihrer Entscheidung zum Ausdruck, daß der erstinstanzliche Umsatzsteuerbescheid für 1986 "ersatzlos aufgehoben" ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0302 E 23. Oktober 1990 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Sache iSd § 289 Abs 1 BAO ist bei veranlagten Abgaben nicht nur die Feststellung der Steuerpflicht sowie die Festsetzung der Abgabenbemessungsgrundlage und der Abgabe, sondern auch die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Vorausse... mehr lesen...
Dem Inhalt der von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ist im Zusammenhalt mit dem hg. Erkenntnis vom 21. September 1993, 90/14/0057, ÖStZB 1994, 252, folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführer hatten in ihren am 23. Jänner 1986 beim Wohnsitzfinanzamt eingelangten Einkommensteuererklärungen für das Jahr 1984 unter anderem als Miteigentümer von Liegenschaften auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Diese hatten nach dem Inhalt der Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §295 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0045
Rechtssatz: § 295 Abs 1 BAO hat ausschließlich die Funktion, abgeleitete Bescheide mit den Inhalten erstmalig erlassener Feststellungsbescheide oder deren Abänderung oder den Konsequenzen ihrer Aufhebung in Einklang zu... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/16 91/15/0064 3 Stammrechtssatz Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) vom 31. Juli 1995 wurde den Beschwerdeführerinnen jeweils gemäß §§ 105 und 114 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 664/1994 in Verbindung mit §§ 2 und 9 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Einhebung einer Abgabe auf bestimmte Überschußbestände (überschußbestands-Verordnung), BGBl. Nr. 1103/1994, eine Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/17/0235 96/17/0233
Rechtssatz: Bei der Bestimmung, was Sache des Berufungsverfahrens ist, muß wie nach § 66 Abs 4 AVG auch gem § 289 Abs 1 BAO im Falle von Unklarhe... mehr lesen...
1. Mit Schreiben vom 21. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführerin eine Gebührenvorschreibung für das VIERTE QUARTAL 1993 für Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe vom Obmann des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes Horn übermittelt. Auf Grund eines als Berufung gewerteten dagegen erhobenen Einspruches der Beschwerdeführerin erging eine Berufungsvorentscheidung des Obmannes des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes Horn vom 18. November 1993, mit welcher der Berufung "nicht s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. März 1993 schrieb die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung dem Beschwerdeführer die Motorbootabgabe für das Jahr 1993 in der Höhe von S 36.000,-- aufgrund der Bestimmungen des Motorbootabgabegesetzes 1992, LGBl. für Kärnten Nr. 10/1993 (im folgenden: Krnt MotorbootAbgG 1992), vor. Der Beschwerdeführer sei laut Zulassungsurkunde vom 23. April 1992 Verfügungsberechtigter eines Motorbootes mit einer Antriebsleistung von 250 kW, welches... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37102 Motorbootabgabe Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §280;BAO §289 Abs1;LAO Krnt 1991 §212;LAO Krnt 1991 §215 Abs1;MotorbootabgabeG Krnt 1992 §10 Abs2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides (25.3.1993) war zwar die Voraussetzung des § 10 Abs 2 Krnt MotorbootabgabeG 1992 (Zulassung des Motorfahrzeuges am ... mehr lesen...
Mit Datum vom 6. März 1992 erließ der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde gegen die Beschwerdeführerin einen Bescheid folgenden Wortlautes: "Bescheid Im Rahmen eines Weihnachtsmarktes am 13., 14. und 15.12.1991 im Wasserschloß Aistersheim wurden diverse, in der Begründung: dieses Bescheides näher angeführte, musikalische und gesangliche Darbietungen abgehalten. Über die für diese Veranstaltungen zu entrichtende Lustbarkeitsabgabe ergeht aufgrund des durchgeführten Ermit... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37034 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;LAO OÖ 1984 §211 Abs1;LustbarkeitsabgabeG OÖ 1979 §2;
Rechtssatz: § 211 Abs 1 OÖ LAO setzt voraus, daß die Angelegenheit, über die die meritorische Entscheidung der Rechtsmittelbehörde ergeht, mit jener identisch ist, die Gegenstand des VERFAHRENS e... mehr lesen...
1.1. In einer Getränkesteuerangelegenheit erging folgende Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 5. Februar 1992 an die beschwerdeführende Partei: "Sehr geehrte Damen und Herren Zu Ihren Schreiben vom 28.8.1990 und 23.10.1991, beide betreffend die Geltendmachung eines sogenannten "Außerortsverbrauchs" bzw. die Rückzahlung bereits an die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. abgeführter Getränkeabgaben aus diesem Titel wird folgendes mitgeteilt: In der Zwis... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1;BAO §278;BAO §289 Abs1;LAO Krnt 1991 §205 Abs1;LAO Krnt 1991 §210;LAO Krnt 1991 §215 Abs1;
Rechtssatz: Da § 210 Krnt LAO 1991 erkennen läßt, daß alle Berufungen gegen Erledigungen der Abgabenbehörde erster Instanz erfaßt sein sollen und sämtliche Zurückweisungsgründe von der Abgabenbehörde zweiter Instanz aufgegr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Neurologie und übt neben diesem Beruf eine Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der chinesischen Medizin, insbesondere Akupunktur und Massage, aus. Für die Entgelte aus der Vortragstätigkeit machte der Beschwerdeführer den begünstigten Umsatzsteuersatz nach § 10 Abs. 2 Z. 17 UStG 1972 und für die daraus erzielten Einkünfte den begünstigten Steuersatz gemäß § 38 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 EStG 1972 geltend. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §289 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: Beschränkt sich ein Abgabepflichtiger, obwohl der Prüfungsbericht die Anwendbarkeit des § 38 Abs 4 EStG 1972 in seinem Fall negiert, in seiner Berufung auf die bloße Behauptung, die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 stehe ihm (dennoch) zu, ohne dies zu be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid vom 8. Oktober 1993 hat die Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien die Berufung gegen den das Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung abweisenden Bescheid des Magistrates der Stadt Wien abgewiesen und den Spruch: des angefochtenen Bescheides dahin abgeändert, daß der Name des Bescheidadressaten N-GmbH zu lauten habe. In der
Begründung: heißt es, unbestritten stehe fest, daß die gegenständliche Ausgleichsabgab... mehr lesen...