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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Beschränkt sich ein Abgabepflichtiger, obwohl der Prüfungsbericht die Anwendbarkeit des § 38 Abs 4 EStG 1972 in seinem Fall negiert, in seiner Berufung auf die bloße Behauptung, die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 stehe ihm (dennoch) zu, ohne dies zu begründen bzw den Feststellungen des Prüfers entgegenzutreten, so ist der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erhobene Vorwurf, die Abgabenbehörde habe die Feststellungen des Prüfers rechtswidrigerweise übernommen, unberechtigt. Unwidersprochen gebliebene Sachverhaltsfeststellungen der Abgabenbehörde erster Instanz, die keinen Anlaß bieten, an ihrem Zutreffen zu zweifeln, können nämlich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne weitere Ermittlungen übernommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130079.X02Im RIS seit
20.11.2000