RS Vwgh 1994/12/21 91/13/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §289 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Rechtssatz

Beschränkt sich ein Abgabepflichtiger, obwohl der Prüfungsbericht die Anwendbarkeit des § 38 Abs 4 EStG 1972 in seinem Fall negiert, in seiner Berufung auf die bloße Behauptung, die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 stehe ihm (dennoch) zu, ohne dies zu begründen bzw den Feststellungen des Prüfers entgegenzutreten, so ist der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erhobene Vorwurf, die Abgabenbehörde habe die Feststellungen des Prüfers rechtswidrigerweise übernommen, unberechtigt. Unwidersprochen gebliebene Sachverhaltsfeststellungen der Abgabenbehörde erster Instanz, die keinen Anlaß bieten, an ihrem Zutreffen zu zweifeln, können nämlich von der Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne weitere Ermittlungen übernommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130079.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten