Entscheidungen zu § 289 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

194 Dokumente

Entscheidungen 181-194 von 194

RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0195

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273 Abs1;BAO §278 Abs1;BAO §289 Abs1;FinStrG §156 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 284; AnwBl 1990/11, 649;
Rechtssatz: Dadurch, daß ein rechtens zurückzuweisendes Rechtsmittel in meritorische Behandlung gezogen wird, wird der AbgPfl in keinem sub... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1990

RS Vwgh 1989/6/7 88/13/0205

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Das Gebot, "immer in der Sache selbst zu entscheiden", setzt voraus, daß die zu erledigende "Sache", also die Angelegenheit, die Gegenstand des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz war, mit der "Sache" identisch ist, die in die Sachentscheidung der Rechtsmittelbehörde eingezogen wird. "Sache" ist in diesem Zusammenhang d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1988/11/8 88/14/0135

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §307 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es widerspricht dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Diese inhaltliche Rechtswidrigkeit ist vom VwGH im Rahmen des Beschwerdepunktes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1988

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht Gegenstand eines erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, als Rechtsmittelbehörde nicht einen (erstmaligen) Bescheid erlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988160020.X06 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0035

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §64 Abs2;
Rechtssatz: Zuständig bei einem einheitlichen Erwerbsvorgang, der sowohl der GrESt als auch der ErbSt unterliegt ist jenes Finanzamt, das für die GrESt zuständig ist. Wenn die Berufungsbehörde in Verkennung der Rechtslage unzulässigerweise meritorisch über die Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid entscheidet, anstatt di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0035

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird mit Berufungsvorentscheidung über die bekämpfte Vorschreibung von Schenkungssteuer und GrESt dahingehend entschieden, daß der GrESt-Bescheid ersatzlos aufgehoben, die Vorschreibung der Schenkungssteuer jedoch aufrecht erhalten wird, und erhebt der Abgabenschuldner in der Folge gegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289 Abs1;EStG 1972 §62 Abs4;EStG 1972 §63 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beantragt, so ist die konkret begehrte Eintragung auf der Lohnsteuerkarte "Sache" iSd § 289 Abs 1 BAO. Wird nämlich in der Folge ein Antrag auf Eintragung weiterer Werbungskosten (Sonderausga... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1987

RS Vwgh 1987/2/25 85/13/0130

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Im abgabenrechtlichen Rechtsmittelverfahren hat die Berufungsbehörde grundsätzlich immer in der Sache selbst zu entscheiden. Eine Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz unter Aufhebung der Entscheidung ist nicht vorgesehen (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung - Handbuch, 683 f). Die Behörde hätte deshalb ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1987

RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0017

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;BAO §299 Abs2;VwGG §21;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1988/5 S 287;
Rechtssatz: Wird gegen den Bescheid eines Finanzamtes Berufung bei der FLD erhoben und erklärt diese die Berufung für gegenstandslos und hebt sie mit Bescheid in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes den erstinstanzlichen B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1986

RS Vwgh 1986/11/21 86/17/0131

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;GmbHG §96;StruktVG 1969 Art1 §1 Abs5;
Rechtssatz: Die übertragende GmbH erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung (Fusion) in das für diese zuständige Handelsregister. Eine nach diesem Zeitpunkt an die übertragende GmbH gerichtete Erledigung des Finanzamtes g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1986

RS VwGH Erkenntnis 1986/10/24 84/17/0151

Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 91/13/0013 E 9. Dezember 1992 VwSlg 6736 F/1992 RS 4; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Entscheidet eine Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, in Form eines (im Ergebnis erstmaligen) Sachbescheides, so fällt eine solche Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0151 E 24. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Entscheidet eine Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0151

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs1;LAO Wr 1962 §224 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 224 Abs 1 LAO Wr hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz, soferne die Berufung nicht gemäß § 213 LAO Wr zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. "Sache" iSd Gesetzesstelle (ebenso wie iSd § 289 Abs 1 BAO oder des § 66 Abs 4 AVG) ist die Angelegenheit, di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1971/11/30 0904/71

Der Beschwerdeführer ist Röntgenfacharzt und wird beim Finanzamt für den VIII., XVI. und XVII. Bezirk in Wien (im folgenden als Finanzamt bezeichnet) zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt. 1964 erwarb er im Erbweg einen Drittelanteil eines Wohnhauses in Wien, D.-gasse 4. Ab 1965 ist er Alleineigentümer dieses Gebäudes. Am 7. Juli 1969 erließ das Finanzamt nachstehende Bescheide, in denen es sich hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf den vorerwähnt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1971

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