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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §280;Rechtssatz
Zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides (25.3.1993) war zwar die Voraussetzung des § 10 Abs 2 Krnt MotorbootabgabeG 1992 (Zulassung des Motorfahrzeuges am 1.5.1993) noch nicht eingetreten, Gegenstand der Anfechtung vor dem VwGH ist aber der Abgabenbescheid zweiter Instanz. Gemäß § 212 Krnt LAO 1991 und § 215 Abs 1 Krnt LAO 1991 hatte die Berufungsbehörde von der im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides gegebenen Sachlage auszugehen und konnte berücksichtigen, daß das Motorboot im gesamten Jahr 1993 (somit auch am 1.5.1993) zugelassen war (und in diesem Jahr, noch vor der Reduktion der Motorleistung zumindest zeitweise verwendet wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170008.X03Im RIS seit
11.07.2001