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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1Stammrechtssatz
Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170378.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009