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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/16 91/15/0064 3Stammrechtssatz
Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994150218.X06Im RIS seit
20.11.2000