RS Vwgh 1997/4/10 94/15/0218

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289 Abs1;
BAO §289 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/16 91/15/0064 3

Stammrechtssatz

Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung ausgesprochen wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für den geltendgemachten Haftungstatbestand maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150218.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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