IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide ***, ***, vom 18. November 2021 bzw. 20. November 2021 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 21. Oktober 2021, Aktenzeichen: ***, mit welchem aufgrund einer Berufung vom 8. Mai 2021 gegen eine als „Bescheid/Lastschriftanzeige/Rechnung 2. Qu. 2021“ bezeichnete Erledigung des Bürgermeisters der S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A vom 30. Juni 2020 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 4. Juni 2020, mit welchem der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 26. Februar 2020 betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe nach der NÖ Bauordnung 2014 als unbegründet abgewiesen und d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 11. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 9. September 2021, AZ.: ***, mit welchem über eine Berufung gegen einen Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde *** vom 3. März 2020, AZ.: ***, betreffend Aussetzung der Einhebung einer vorgeschriebenen Wasserbezugsgebühr, entschieden w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.11.2021 Norm: BAO §212aBAO §279
Rechtssatz: Wurde mit dem erstinstanzlichen Bescheid über einen Antrag auf Aussetzung einer Wasserbezugsgebühr gemäß § 212a BAO entschieden, hat die Berufungsbehörde im Instanzenzug zu beurteilen, ob die Abweisung dieses Antrages auf Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Abgabe (somit die Nichtbewilligung eines Zahlungsaufschubes) zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A, ***, vertreten durch B, ***, ***, Rechtsanwalt in ***, vom 16. Februar 2021 gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde *** vom 29. Jänner 2021, zu Aktenzeichen: ***, mit welchem einer Berufung gegen einen Bescheid des Stadtrats der Stadtgemeinde *** vom 17. September 2020, betreffend Abweisung eines „Antrages“ vom 18. August... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 23. Juni 2020 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 5. Juni 2020, Zl. ***, mit welchem eine Berufung vom 18. März 2020 betreffend Kanalbenützungsgebühr abgewiesen wurde, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zulässig. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr.Grassinger über die Beschwerde von Herrn A ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 09. 09. 2019, DVR Nr.: ***, mit welchem der Berufung gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Marktgemeinde *** als Abgabenbehörde erster Rechtsstufe vom 19.06.2019, Rechnungs-Nr.: ***, betreffend die Vorschreibung einer Gebühr für die anschließende Verlä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der Frau A und des Herrn C, beide vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, vom 4. November 2019 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 10. Oktober 2019, Zahl: ***, mit welchem eine Berufung gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 2. März 2018, betreffend Vorschreibung einer Aufschließ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.03.2020 Norm: BAO §4BAO §279BauO NÖ 2014 §38
Rechtssatz: Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 4 BAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.03.2020 Norm: BAO §4BAO §279BauO NÖ 2014 §38
Rechtssatz: Zufolge des Grundsatzes der Zeitbezogenheit von Abgaben (vgl VwGH 174/75, 3706/80, uva) sind für die Vorschreibung einer Abgabe die im Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes bzw der Entstehung des Abgabenanspruches vorliegenden Verhältnisse maßgebend, das heißt die Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerden der 1) B GmbH, ***, ***, sowie von 2) Herrn A und 3) Frau C, beide ***, ***, vom 21. September 2019, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 16. August 2019, Zl. ***, mit dem in Spruchpunkt II. eine Berufung der Beschwerdeführer vom 18. Februar 2019 gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 17. Jä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.01.2020 Norm: BAO §4 Abs1BAO §93BAO §279
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat Abgabe festzusetzen, sobald der Abgabenanspruch entstanden ist. Da sich der Abgabenanspruch der Gemeinde aus der Sicht des Abgabepflichtigen als Abgabenschuld darstellt, ist die Abgabenfestsetzung zulässig, sobald die Abgabenschuld entstanden ist. Schlagworte Finanzrec... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.01.2020 Norm: BAO §4 Abs1BAO §93BAO §279
Rechtssatz: Der Abgabentatbestand für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe ist erst mit dem Abspruch der Baubehörde im Baubewilligungsbescheid bzw im Bescheid über die Anzahl der zu errichtenden bzw der fehlenden Stellplätze verwirklicht (vgl zur vergleichbaren Rechtslage nach der Wr BO etwa VwGH 2009/17/0264 oder VwGH 2011/17/0172 zur N... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, vom 20. August 2019 gegen einen Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 22. Juli 2019, Zl. ***, mit welchem einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 07. März 2019, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe für die Liegenschaft ***, **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.09.2019 Norm: BAO §279KanalG NÖ 1977 §12 Abs1 litbBauO NÖ 2014 §30
Rechtssatz: Begriffsnotwendige Voraussetzung für die Abgabenfestsetzung auf Grundlage des § 12 Abs 1 lit b NÖ KanalG ist, dass für die Liegenschaft des Verpflichteten eine Anschlussbewilligung oder eine durch individuellen Rechtsakt begründete Anschlussverpflichtung besteht (vgl VwGH 94/17/0419, 95/17/045... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.09.2019 Norm: BAO §279KanalG NÖ 1977 §12 Abs1 litbBauO NÖ 2014 §30
Rechtssatz: Bei der Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014 handelt es sich um eine Parteienerklärung, der eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens sowie andere Unterlagen (Befunde, Bescheinigungen) angeschlossen sein müssen. Nur eine entsprechende Fertig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.09.2019 Norm: BAO §279KanalG NÖ 1977 §12 Abs1 litbBauO NÖ 2014 §30
Rechtssatz: Ist der Kanal bereits hergestellt und wird ein Gebäude umgebaut, so entsteht der Anspruch auf die Ergänzungsabgabe mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung bei der Baubehörde (§ 30 NÖ BO 2014). Schlagworte Finanzrecht; Kanaleinmündungsabg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, vom 23. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 9. Oktober 2018, mit welchem eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters vom 21. Juni 2018, Aktenzeichen ***, betreffend Kanaleinmündungsabgabe, als unbegründet abgewiesen wurde, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 25. April 2018 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk *** vom 4. April 2018, ohne Zahl, mit welchem eine Berufung vom 15. Oktober 2017 gegen einen Bescheid des Verbandsobmannes vom 3. Oktober 2017 als unbegründet abgewiesen wurde, zu Recht: 1. Der angefochtene Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.09.2018 Norm: BAO §279
Rechtssatz: Entsprechen der
Spruch: und die
Begründung: eines Bescheides eines Kollegialorganes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Kollegialorganes [hier: Sitzungsprotokoll des Gemeindeverbandsvorstandes], dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleichkommende Rechtswidrigkeit, weil diesem Bescheid, welcher nach seinem Erscheinungsbild inten... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 26. Juli 2018 gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 28. Juni 2018, GZ.: ***, mit welchem eine Berufung vom 16. März 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 21. Februar 2018, GZ.: ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.09.2018 Norm: BAO §279
Rechtssatz: Entspricht der
Spruch: und die
Begründung: eines Bescheides eines Kollegialorganes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Kollegialorganes [hier: Sitzungsprotokoll des Gemeindevorstandes], dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleichkommende Rechtswidrigkeit, weil diesem Bescheid, welcher nach seinem Erscheinungsbild intendiert, de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, vom 11. Mai 2018 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk *** vom 26. April 2018, Zl. ***, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vom 26. Juli 2018 gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 28. Juni 2018, GZ.: ***, mit welchem eine Berufung vom 16. März 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 21. Februar 2018, GZ.: ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.08.2018 Norm: BAO §279
Rechtssatz: Entspricht der
Spruch: und die
Begründung: eines Bescheides eines Kollegialorganes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Kollegialorganes [hier: Sitzungsprotokoll des Gemeindevorstandes], dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleichkommende Rechtswidrigkeit, weil diesem Bescheid, welcher nach seinem Erscheinungsbild intendiert, de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 22. März 2018, Zl. ***, mit welchem einer Berufung gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 7. Dezember 2017, Zl. ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe sowie gegen den Abgabenbesc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 31.01.2018, Zl. ***, mit welchem der Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 23.02.2017, Zl. *** (amtssigniert mit 31.10.2017) betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe gemäß § 7 NÖ Gemeind... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: BAO §96BAO §27932016R0679 Datenschutz-GrundV Art3032016R0679 Datenschutz-GrundV Art35
Rechtssatz: Abgesehen von den in § 96 BAO genannten Fällen, in denen eine Erledigung keine Unterschrift (Beglaubigung) aufweisen muss, führt das Fehlen der Unterschrift auf einer Erledigung dazu, dass kein Bescheid vorliegt (vgl. RIZ, BAO5, § 93 Tz 25, VwGH 91/17/0096) ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: BAO §96BAO §27932016R0679 Datenschutz-GrundV Art3032016R0679 Datenschutz-GrundV Art35
Rechtssatz: Weist ein Bescheid eine Registernummer des Datenverarbeitungsregisters mit der näheren Kennzeichnung „DVR“ auf, so ist daraus erkennbar, dass die gegenständliche Ausfertigung mittels automatisationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde und ihr daher auch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: BAO §96BAO §27932016R0679 Datenschutz-GrundV Art3032016R0679 Datenschutz-GrundV Art35
Rechtssatz: Der Fall der „Erstellung“ der Ausfertigung einer Erledigung mittels automatisationsunterstützter Datenverarbeitung liegt nicht schon dann vor, wenn bloß zur Vorbereitung einer Erledigung solche technischen Hilfsmittel herangezogen werden. Vielmehr muss das abgefe... mehr lesen...