IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, vom 30. Jänner 2018 gegen einen Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 5. Jänner 2018, Zahl: ***, mit welchem aufgrund einer Berufung vom 11. Oktober 2017 ein Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: BAO §279BAO §288
Rechtssatz: Entspricht der
Spruch: und die
Begründung: eines Berufungsbescheides des Gemeindesvorstandes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Gemeindevorstandes (protokollierter Beschluss), so ist der Berufungsbescheid durch den Beschluss des Gemeindevorstandes nicht gedeckt und somit rechtswidrig. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, vom 24. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 21. September 2017, GZ.: ***, CNr. ***, mit welchem eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 15. Mai 2017, GZ.: ***, CNr. ***, betreffend die Vorschreibung einer Spielplat... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279SpielplatzG NÖ 2002 §3 Abs6SpielplatzG NÖ 2002 §4
Rechtssatz: Anders als in nach dem AVG (bzw. VwGVG) zu führenden Verfahren, bei welchen nach der ständigen Rechtsprechung – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Anordnungen – auch für die materiell-rechtliche Beurteilung die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich ist, führt i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279SpielplatzG NÖ 2002 §3 Abs6SpielplatzG NÖ 2002 §4
Rechtssatz: Eine Auslegung des Spruchs eines Bescheides nach dessen
Begründung: kommt nur in jenen Fällen in Betracht, in denen der
Spruch: für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen lässt. Dagegen kommt eine Umdeutung eines klar gefassten Spruches anhand der
Begründung: des Bescheides nich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279SpielplatzG NÖ 2002 §3 Abs6SpielplatzG NÖ 2002 §4
Rechtssatz: Schon im Hinblick auf den mit einer Feststellung gemäß § 3 Abs. 6 NÖ Spielplatzgesetz 2002 verbundenen Vermögenseingriff, muss einem betroffenen Bauwerber besonders deutlich bewusst gemacht werden, dass eine grundlegende Feststellung getroffen wird, die später im Rahmen eines fol... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A und der Frau B, beide wohnhaft in ***, ***, gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 7. März 2017, Zl. ***, mit dem den Berufungen gegen zwei Abgabenbescheide des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 18. Oktober 2016, EDV-Nr. ***, betreffend Vorschreibung einer jährlichen Kanalbenützungsgebühr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279BAO §2aKanalG 1977 §5 Abs1KanalG 1977 §12 Abs3KanalG 1977 §14AAEV 1996 §1 Abs3 Z12
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat die Abgabe festzusetzen, sobald der Abgabenanspruch entstanden ist. Da sich der Abgabenanspruch aus der Sicht des Abgabepflichtigen als Abgabenschuld darstellt, ist die Abgabenfestsetzung zulässig, sobald die Abgabenschuld e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279BAO §2aKanalG 1977 §5 Abs1KanalG 1977 §12 Abs3KanalG 1977 §14AAEV 1996 §1 Abs3 Z12
Rechtssatz: Kanalbenützungsgebühren können nur dann eingehoben werden, wenn ein Kanal öffentlich im Sinne des § 5 NÖ Kanalgesetz 1977 ist. Schlagworte Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Regenwasserkanal; Abgabenfestsetzung; Abga... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279BAO §2aKanalG 1977 §5 Abs1KanalG 1977 §12 Abs3KanalG 1977 §14AAEV 1996 §1 Abs3 Z12
Rechtssatz: Öffentlich ist ein Kanal, der von einer Gemeinde (bzw. von einem Gemeindeverband) betrieben und erhalten wird bzw. an dem der Gemeinde ein Verfügungsrecht zukommt. Ein Verfügungsrecht wird der Gemeinde jedenfalls dann zukommen, wenn sich die Anlag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §279BAO §2aKanalG 1977 §5 Abs1KanalG 1977 §12 Abs3KanalG 1977 §14AAEV 1996 §1 Abs3 Z12
Rechtssatz: Ungeachtet der Frage, von wem bzw. auf wessen Kosten eine bauliche Anlage errichtet wurde, gilt der Grundsatz „superficies solo cedit“ nach § 418 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), d.h. dass das Eigentum an der baulichen Anlage, gleich ob... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der UP, wohnhaft in ***, ***, vom 8. November 2017 gegen einen Bescheid des Stadtsenates der Stadt Krems an der Donau vom 10. Mai 2017, GZ: MD-STS-19/2017/Mag.W/R, mit welchem über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 21. April 2016, GZ.: KS-AN-3218/8/17-2016, betreffend die Vorschreibung einer ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn AS, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stefan Stoiber, ***, ***, vom 11 Jänner 2018 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 20. Juni 2016, Zl. 09/2016/Ir, mit dem der Berufung gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 12. April 2016 betreffend Vorschreibung einer Kanalabenützungsgebühr teilweise Folge geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.02.2018 Norm: BAO §4 Abs1BAO §115 Abs1BAO §279KanalG NÖ 1977 §1a Z9KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §9
Rechtssatz: Stehen zwei Grundstücke im bücherlichen Eigentum derselben Person und grenzen unmittelbar aneinander an, so handelt es sich um eine einheitliche Liegenschaft im Sinne des § 1a Z 9 NÖ Kanalgesetz 1977, für welche die Kanaleinmündungsabgabe (und die Ergänzungsabg... mehr lesen...