RS Lvwg 2019/9/16 LVwG-AV-1002/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.09.2019

Norm

BAO §279
KanalG NÖ 1977 §12 Abs1 litb
BauO NÖ 2014 §30

Rechtssatz

Bei der Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014 handelt es sich um eine Parteienerklärung, der eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens sowie andere Unterlagen (Befunde, Bescheinigungen) angeschlossen sein müssen. Nur eine entsprechende Fertigstellungsanzeige begründet das Recht zur Benützung des fertiggestellten Bauvorhabens.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Unzuständigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1002.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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