Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
16.09.2019Norm
BAO §279Rechtssatz
Bei der Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BO 2014 handelt es sich um eine Parteienerklärung, der eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens sowie andere Unterlagen (Befunde, Bescheinigungen) angeschlossen sein müssen. Nur eine entsprechende Fertigstellungsanzeige begründet das Recht zur Benützung des fertiggestellten Bauvorhabens.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Unzuständigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1002.001.2019Zuletzt aktualisiert am
28.10.2019