Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
16.09.2019Norm
BAO §279Rechtssatz
Ist der Kanal bereits hergestellt und wird ein Gebäude umgebaut, so entsteht der Anspruch auf die Ergänzungsabgabe mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung bei der Baubehörde (§ 30 NÖ BO 2014).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Unzuständigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1002.001.2019Zuletzt aktualisiert am
28.10.2019