RS Lvwg 2020/3/30 LVwG-AV-1249/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.03.2020

Norm

BAO §4
BAO §279
BauO NÖ 2014 §38

Rechtssatz

Zufolge des Grundsatzes der Zeitbezogenheit von Abgaben (vgl VwGH 174/75, 3706/80, uva) sind für die Vorschreibung einer Abgabe die im Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes bzw der Entstehung des Abgabenanspruches vorliegenden Verhältnisse maßgebend, das heißt die Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpunkt.

Schlagworte

Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Vorschreibung; Entstehung; Zeitbezogenheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1249.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten