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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Aus der bestehenden Rechtslage ergibt sich keine Grundlage für eine Erlassung oder Herabsetzung des rechtskräftig festgesetzten Erhöhungsbetrages nach § 50 MOG.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030203.X02Im RIS seit
24.06.1987Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011