RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0204

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §20;
BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0092 E 3. November 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160204.X01

Im RIS seit

15.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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