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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0092 E 3. November 1986 RS 1Stammrechtssatz
Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160204.X01Im RIS seit
15.10.1987Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016