RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0079

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs4;
BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
BAO §77 Abs2;
EStG 1972 §82 Abs1;
EStG 1972 §82 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendigkeit zeitnaher Aufzeichnungen der Überstunden auch hinsichtlich ihrer zeitlichen Lagerung dadurch in die Irre geführt worden, daß er über den betreffenden Aufzeichnungsmagel durch den Prüfer nicht aufgeklärt worden sei, so fehlt es am Nachweis eines hiedurch dem Nachsichtswerber verursachten Nachteiles, wenn er den eindeutigen Nachweis lohnsteuerbegünstigter, in Überstundenentlohnungen enthaltener Zuschläge nicht erbringt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140079.X02

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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