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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendigkeit zeitnaher Aufzeichnungen der Überstunden auch hinsichtlich ihrer zeitlichen Lagerung dadurch in die Irre geführt worden, daß er über den betreffenden Aufzeichnungsmagel durch den Prüfer nicht aufgeklärt worden sei, so fehlt es am Nachweis eines hiedurch dem Nachsichtswerber verursachten Nachteiles, wenn er den eindeutigen Nachweis lohnsteuerbegünstigter, in Überstundenentlohnungen enthaltener Zuschläge nicht erbringt.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140079.X02Im RIS seit
22.09.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009