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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnsteuerprüfers im Jahre 1979 gelegen, welches vom Nachsichtswerber nur in die Richtung gedeutet werden durfte, es werde für die Jahre ab 1980 keiner exakteren Aufzeichnungen zum Nachweis begünstigter Zuschläge zu Überstunden bedürfen. Bis 1978 fehlte es nämlich an einer Rechtsprechung zur Frage, ob die Begünstigung auch den Nachweis der "zeitlichen" Lagerung der tatsächlich geleisteten Überstunden zur Voraussetzung habe. Ein Ausspruch findet sich erstmals im E 14.2.1978, 2488/77 (ÖStZB Seite 214, Heft 13, vom 15.9.1978).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140079.X03Im RIS seit
22.09.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009