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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung einer Abgabennachsicht in einem Insolvenzverfahren ist nicht ausgeschlossen, nämlich dann nicht, wenn mit ihrer Hilfe das Unternehmen als Existenzgrundlage des Abgabepflichtigen erhalten werden kann und die Abgabennachsicht also nicht bloß seinen übrigen Gläubigern zugute kommt (Hinweis E 20.1.1983, 82/15/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140070.X04Im RIS seit
19.04.1988