RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0285

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 340;

Rechtssatz

Alter und Gesundheitszustand des AbgPfl können nur insoweit mit der Einbringung von Abgaben in Zusammenhang gebracht werden, als ihm durch diese Umstände die Entrichtung von Steuerschulden erschwert wird (Hinw E 4.4.1989, 88/14/0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140285.X04

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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