Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 340;Rechtssatz
Bei einem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten des AbgPfl (hier: Abgabenhinterziehung) wird das der Abgabenbehörde in § 236 Abs 1 BAO eingeräumte Ermessen regelmäßig iSd G ausgeübt, wenn die begehrte Abgabennachsicht - vor allem im Interesse der steuerehrlichen AbgPfl - versagt wird (Hinw E 4.4.1989, 88/14/0245). Bei einer Abgabenhinterziehung, für die Vorsatz tatbestandsmäßig ist, kann grundsätzlich nicht von einem eher geringfügigen Verschulden die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140285.X03Im RIS seit
06.02.1990