RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;

Rechtssatz

Stehen Abgabenschuldigkeiten von S 146.029,- einer Überschuldung des AbgPfl von 3,8 Mio S gegenüber, so läßt dies durchaus die Aussage zu, daß die begehrte Abgabennachsicht keinen Sanierungseffekt herbeiführen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140196.X03

Im RIS seit

21.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten