RS Vwgh 1990/5/23 89/13/0191

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 9;

Rechtssatz

Es erscheint zulässig, daß bei der Ermessensentscheidung über eine Abgabennachsicht in Rechnung gestellt wird, daß der Abgabepflichtige abgabenrechtliche Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten gröblichst verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130191.X02

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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