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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 9;Rechtssatz
Es erscheint zulässig, daß bei der Ermessensentscheidung über eine Abgabennachsicht in Rechnung gestellt wird, daß der Abgabepflichtige abgabenrechtliche Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten gröblichst verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130191.X02Im RIS seit
23.05.1990