RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0102

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;
BAO §6 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
GrEStG 1955 §17 Z4;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448;

Rechtssatz

Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines - im konkreten Fall auf Grund des § 17 Z 4 GrEStG 1955 iVm § 6 Abs 1 BAO gegebenen - Gesamtschuldverhältnisses obliegende Begründungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind oder nicht, der Abgabenbehörde gegenüber zunächst behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160102.X01

Im RIS seit

18.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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