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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 238; AnwBl 1990/7, S 392;Rechtssatz
Im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes (Ausgleiches) kann ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens beitragen und im Falle einer solchen Sanierung kann die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeiten unbillig sein. Die Abgabenbehörde ist zur Gewährung einer Abgabennachsicht aber jedenfalls dann nicht verhalten, wenn keine realistische Hoffnung auf einen Ausgleich besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140196.X04Im RIS seit
21.12.1989Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016