Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0218 3 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Die Bestimmung des § 236 Abs ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1 impl;LAO NÖ 1977 §183 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung, insb auch zu § 236 Abs 1 BAO, setzt eine Unbilligkeit der Einhebung im allgemeinen voraus, daß die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 35, vom 2. August 1990 wurde dem beschwerdeführenden Verein die Erlaubnis erteilt, von Samstag, dem 1. September 1990, 10.00 Uhr, bis Sonntag, dem 2. September 1990, 22.00 Uhr, den öffentlichen Grund und den darüber befindlichen Luftraum in Wien I, Rathausplatz, durch eine Open-Air-Konzertveranstaltung mit Aufstellung eines Regie- und eines Versorgungswagens sowie von 20 Nahrungsmittel- und Souvenirständen benützen zu dürfen. Gleichzeiti... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 1987 brachte der Beschwerdeführer vor, er schulde der Stadt Dornbirn aus seinem früheren Unternehmen "C" für die Zeit von Oktober 1985 bis Juli 1986 noch Kriegsopferabgabe im Betrag von S 117.478,--. Es sei ihm gelungen, mit den meisten Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich bei einer Quote von 60 % zu erzielen. Der Beschwerdeführer habe diese Quote nur leisten können, weil er einen Großteil der Kinoapparaturen an eine näher genannte Ges.m.b.H. ha... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0285 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988170218.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 07.07.2009 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: § 236 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene besonders harte Auswirkung der Abgabevorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Die Unmöglichkeit der Überwälzung einer Abgabe auf Kunden des AbgPfl bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses und rechtfertigt daher keine Nachsicht (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kan... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;GebrauchsabgabeG Wr 1966;LAO Wr 1962 §182 Abs1;
Rechtssatz: Das Wr GebrauchsabgabeG enthält keinen Ausnahmetatbestand von der Entrichtung der Gebrauchsabgabe für gemeinnützige Institutionen (oder auch Zwecke). Es kann daher nicht davon gesprochen werden, daß bei der Entric... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Die Bestimmung des § 236 Abs 1 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge d... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Es bedarf zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 3 Stammrechtssatz Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/13/0010 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0088 4 Stammrechtssatz Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nachteilige Folgen, die alle Wirtsc... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §102 Abs1;BAO §236 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0326 E 2. Dezember 1988 RS 5 Stammrechtssatz Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hin... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1;BAO §236 Abs1;FAG 1979;F-VG 1948;LAO NÖ 1977 §182;LAO NÖ 1977 §183;
Rechtssatz: Die Behörde kann ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abgaben nicht verzichten (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs1 impl;BAO §236 Abs1 impl;FAG 1979;F-VG 1948;LAO NÖ 1977 §182;LAO NÖ 1977 §183;VwRallg;
Rechtssatz: Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld - etwa auch über einen gänzliche... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 23. September 1985, Zl. 84/15/0073, Slg. N.F. Nr. 6026/F, verwiesen, mit dem klargestellt wurde, daß auf die Umsätze der von der nunmehrigen Beschwerdeführerin betriebenen Sommerrodelbahnen der begünstigte Steuersatz des § 10 Abs. 1 Z. 18 und 19 UStG (in der auf den damaligen Beschwerdefall anzuwendenden Fassung) nicht zur Anwendung zu kommen hatte. Daraus ergab sich für die Beschwerdeführerin betreffend die Streitjahre 1980 bis 1985 u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Selbst ein Abgehen des Verwaltungsgerichtshofes von einer bereits bestehenden Rechtsprechung (durch einen verstärkten Senat) stellt nach der hg Judikatur keine unbillige Härte des Einzelfalles, sondern vielmehr eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar (Hinweis E 18.2.1991, 91/15... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0196 E 21. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gefährdung der Existenz des Unternehmens kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO darstellen. Eine solche Unbilligkeit ist jedoch zu unterstellen, wenn sich - zB in Anbetracht der Höhe der Überschuldung - an der Existenzgefährdung des Unternehmens nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0079 E 22. September 1987 VwSlg 6249 F/1987; RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.4.1984, 84/15/0041). Dies setzt allerd... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. September 1989, Zl. 88/15/0132, verwiesen. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof über Beschwerde der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beschwerdeführerin einen die Nachsicht von Nebengebühren verweigernden Bescheid der damals wie nunmehr belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; dies deswegen, weil die belangte Behörde keine bescheidmäßigen Feststellungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Allein mit der Behauptung einer Verminderung des Eigenkapitals wird nicht aufgezeigt, daß die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet oder daß die Abstattung der Abgabenschuld trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenswerten möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150089.X04 Im RIS seit 18.11.1991 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2 Stammrechtssatz Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nach stRsp des VwGH im besonderen nur dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wozu es allerdings nicht unbedingt besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern beispielsweise ausreichen... mehr lesen...