RS VwGH Erkenntnis 1990/06/25 89/15/0076

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Besprechung in: ÖStZB 1991, 11; Rechtssatz

Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196).

Im RIS seit
25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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