RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0122 E 29. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist die Aufgabe eines Nachsichtswerbers, einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150076.X03

Im RIS seit

25.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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