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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung AnwBl 1/1991, S 45; Besprechung in:ÖStZB 1991, 141;Rechtssatz
Weder die Uneinbringlichkeit von Forderungen noch eine (allenfalls daraus resultierende) Überschuldung könnte für sich alleine die Annahme rechtfertigen, daß die Einbringung von Abgaben unbillig wäre (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005); bei der Beurteilung, ob eine Abgabeneinhebung aus "persönlichen" Gründen unbillig wäre, sind vielmehr deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Einkommenslage und Vermögenslage des Abgabepflichtigen maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150088.X05Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010